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Immobiliensteuer IMU: Alte Katasterwerte gelten weiterhin

Im Juni wird die erste Rate der neuen Immobiliensteuer IMU fällig, für deren Berechnung allerdings die alten Katasterwerte gelten. Auf diese Präzisierung legt Landesrat Hans Berger Wert: "In den letzten Tagen sind in unseren Katasterämtern immer wieder Bürger vorstellig geworden, die mit Blick auf die IMU eine neue Katastereinsichtnahme beantragen, was allerdings nicht notwendig ist", so Berger.

Der Landesrat betont, dass sich die Katasterwerte der Immobilien nicht geändert hätten und auch die Einführung der IMU keinerlei Auswirkungen auf die Werte habe. Für deren Berechnung müsse vielmehr - so wie für die Steuererklärung auch - eine neue Katastereinsichtnahme nur dann beantragt werden, wenn 2011 an der betroffenen Immobilie Änderungen vorgenommen worden seien. "Und dies auch nur dann, wenn diese Änderungen eine Auswirkung auf den Katasterwert gehabt habt", so Berger. Selbiges gelte für eine Änderung der Besitzverhältnisse, etwa durch einen Verkauf, eine Erbschaft oder eine Schenkung.

Der Landesrat weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Bürger sich für eine Katastereinsichtnahme nicht mehr in die Kataster- oder Gemeindeämter begeben müssen. "Wer eine Immobilie sein Eigen nennt und seine Bürgerkarte aktiviert hat, kann seit November des Vorjahrs auch von zu Hause aus in den Kataster Einsicht nehmen, und zwar bequem über das Internet und gänzlich kostenfrei", so Berger, der in der Landesregierung für das Grundbuch- und Katasterwesen verantwortlich ist.

chr

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