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LR Berger: Gesicherte Finanzbasis für Südtirols Tourismus schaffen

Der Tourismus soll künftig über ein Drei-Säulen-Modell finanziert werden, damit der Auftritt Südtirols auf den Märkten gestärkt und die Strukturreform der Tourismusorganisationen umgesetzt werden können. „Die neue Finanzierung speist sich aus einer Kombination von öffentlichen Beiträgen, einem Gästebeitrag, der von den Touristen zu entrichten ist, und einem Marketingbeitrag, der von allen Betrieben kommen soll, die vom Tourismus profitieren“, so Tourismus-Landesrat Hans Berger heute (5. April) bei der Vorstellung des neuen Modells.

LR Berger bei der Vorstellung der neuen Tourismusfinanzierung. Neben ihm die Gastgeberin im Vilpianerhof, Elisabeth Visintainer, die gleichzeitig Präsidentin des Tourismusvereins Terlan ist.

Derzeit werden die Tourismusorganisationen durch Landesmittel, freiwillige Beiträge, die Unterstützung von Gemeinden und Leistungsentgelte aus Veranstaltungen finanziert. Insgesamt fließen so über die freiwilligen Beiträge (18 Millionen Euro), das Land (12 Millionen Euro für die SMG; 8 Millionen für die Tourismusorganisationen) und die Gemeinden (5 Millionen Euro) 43 Millionen Euro in den Tourismus. Das freiwillige System funktioniere zwar gut, birge aber das Risiko der Finanzierungssicherheit, so Landesrat Berger, denn es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung einen Beitrag zu zahlen. Das Risiko einer rein freiwilligen Finanzierung ist für Landesrat Berger aufgrund der enormen Bedeutung des Tourismus für Südtirol nicht länger tragbar und darüber hinaus ist auch eine Aufstockung der Mittel seit Jahren notwendig. Landesrat Berger: „Südtirol muss sich als Urlaubsdestination im härter werdenden Wettbewerb behaupten. Dabei geht es nicht mehr nur um einen Wettbewerb mit drei, vier ähnlichen Destinationen, sondern es drängen auch bislang unbekannte Urlaubsziele immer professioneller auf den Markt, um sich zu behaupten. Seit Jahren wird deshalb, zu Recht, eine Aufstockung des Marketingbudgets gefordert.“

Das von ihm vorgeschlagene Finanzierungsmodell könne in Verbindung mit klar definierten Qualitätskriterien für die Tourismusorganisationen auf allen Ebenen zu einer wesentlichen Verbesserung des Status Quo beitragen, ist Landesrat Berger überzeugt. Der Vorschlag zur Finanzierung des Tourismus sieht ein Drei-Säulen-Modell vor. Die Gelder sollen von den Gästen (Gästebeitrag), von der Allgemeinheit (Beiträge von Land und Gemeinden), sowie von den Betrieben (über einen Marketingbeitrag) kommen, die vom Tourismus profitieren. Insgesamt würden dadurch die Mittel für den Tourismus um über ein Drittel aufgestockt, ohne Mehrbelastungen für jene Betriebe, die heute einen freiwilligen Beitrag leisten. Konkret sollen über den Gästebeitrag 23 Millionen Euro, über Land und Gemeinden ebenfalls 23 Millionen Euro und über den Marketingbeitrag der Tourismusbetriebe weitere 21 Millionen Euro insgesamt 67 Millionen für den Tourismus bereitgestellt werden.

Das Land Südtirol würde den Schlüsselbeitrag an die Tourismusvereine weiterhin gewährleisten, ebenso wie die Gemeinden die Abgeltungen von erbrachten Leistungen. Die 12 Millionen Euro, mit denen heute zu nahezu hundert Prozent die Tätigkeit der SMG von der Allgemeinheit finanziert wird, sollen auch in Zukunft gewährleistet werden und könnten bei Notwendigkeit zudem über den Marketingbeitrag der Betriebe aufgestockt werden.

Der Gästebeitrag  bzw. Kurtaxe würde auf Gemeindeebene eingehoben, und zwar im Ausmaß zwischen einem halben und maximal zwei Euro pro Gast und Nacht. Vorgesehen wäre auch die Möglichkeit von Befreiungen – etwa für Kinder oder Übernachtungen in Schutzhütten. Die gesamten Einnahmen aus dieser Abgabe werden von den Gemeinden den örtlichen und überörtlichen Tourismusvereine zugewiesen und bleiben somit vor Ort.

Von den Betrieben, die aus dem Tourismus einen direkten oder indirekten Nutzen ziehen, ist hingegen der Marketingbeitrag an das Land zu bezahlen. Geplant sind verschiedene Pauschalbeträge laut Umsatzklassen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind ein Mindestbetrag von 100 Euro, ein Maximalbetrag von 40.000 Euro und die Möglichkeit zur Befreiung für Betriebe mit niedrigen Umsätzen vorgesehen. Wie bei den übrigen Bestimmungen werden auch hier sämtliche Detailregelungen per Durchführungsverordnung festgelegt, nachdem sie mit den Sozialpartnern und den betroffenen Berufsverbänden ausdiskutiert worden sind.

Die Landesregierung hat das neue Finanzierungsmodell bereits im November 2011 in einen Gesetzesentwurf gepackt, nun hofft Landesrat Berger auf eine rasche Verabschiedung durch den Landtag, um das neue Prinzip der Finanzierungssicherheit verankert zu haben und um danach die Details mit allen Partnern ausarbeiten zu können. Der Landesrat wünscht sich auch einen Stimmungsumschwung: „Derzeit wird der Eindruck vermittelt, dass das Schiff beim Kentern sei und alle Passagiere ihr Hab und Gut retten wollen. Mir wäre lieber, wenn alle dabei helfen würden, das Schiff zu retten.“

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