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Finanzierung der Autonomie: Keine einseitige Abänderung

Er selbst habe aus Rom keinerlei Mitteilung erhalten, dass dort geplant werde, das Finanzierungssystem der Südtirol-Autonomie abzuändern, doch müsse klar sein: Eine solche Abänderung sei nur möglich, wenn auch Südtirol ihr zustimme. Dies erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute (10. April) im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

In den letzten Tagen hatte das Gerücht die Runde gemacht, dass die Regierung Monti plane, den Anteil an den in Südtirol eingehobenen Steuern, die im Land verbleiben, von 90 auf 60 Prozent zu verringern. "Uns ist offiziell bis dato allerdings nichts dergleichen mitgeteilt worden, weshalb mich die Nachricht auch überrascht hat", so Landeshauptmann Durnwalder, der heute nach der Sitzung der Landesregierung auch gleich vorbaute: "Wir würden uns gegen ein solches Ansinnen aber auch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen."

Die Regelung der Finanzierung der Südtirol-Autonomie sei zwar nicht per Verfassungsgesetz festgeschrieben, sehr wohl sei aber ein besonderer Iter für ein solches Gesetz vorgeschrieben. So sieht das Autonomiestatut vor, dass die Finanzregelung nur im Einvernehmen zwischen Staat und Land abgeändert werden könne, wie dies zuletzt mit dem Mailänder Abkommen geschehen sei. Würde der Staat diese Bestimmung außer Acht lassen und das Finanzierungssystem einseitig abändern wollen, sei dies ein klarer Verstoß gegen das Statut: "In diesem Fall würden wir mit aller Deutlichkeit sagen: 'So nicht!' und würden vom Verfassungsgericht auch Recht bekommen, weil es eine klare Überschreitung der Befugnisse des Staates wäre", so der Landeshauptmann heute.

chr

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