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Anpassung an den Brandschutz: Aufschub bis Februar 2014

LPA - Mit Beschluss vom 2. April 2012 hat die Landesregierung die Fristen bezüglich der Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe geändert. Die entsprechende Durchführungsverordnung ist diese Woche im Amtsblatt veröffentlicht worden und sieht einen Aufschub bis Februar 2014 vor.

Ohne einen weiteren Aufschub wäre die Frist für die Anpassung der bestehenden Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten an die Brandschutzbestimmungen mit 31. Dezember 2011 ausgelaufen. "Am Jahresanfang wurden in Rom die Weichen für einen weiteren Aufschub des Termins gestellt. Allerdings sieht die staatliche Regelung vor, dass der Aufschub nur für jene Betriebe gilt, die bereits eine Vielzahl von Auflagen erfüllen und für die Umsetzung der noch fehlenden Maßnahmen umgehend ein detailliertes Brandschutzprojekt einreichen", informiert der Direktor der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, Hanspeter Staffler.

"Demnach müssen Betriebe mit mehr als 25 Betten, die in den Genuss des Terminaufschubs kommen möchten, erklären, dass sie innerhalb eines selbst festgelegten Termins ein Brandschutzprojekt vorlegen werden, und innerhalb 26. Februar 2014 die Arbeiten ausgeführt und die Abnahme über die Bühne gebracht haben werden", präzisiert der für die Brandverhütung zuständige Direktor Marco Becarelli. Die Erklärung ist auf einem eigens dafür vorgesehenen Formular, das auf der Webseite des Hoteliers- und Gastwirteverbandes heruntergeladen werden kann, abzufassen und innerhalb 31. Dezember 2012 bei der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz - Amt für Brandverhütung einzureichen.

mpi

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