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Öffentliche Aufträge: Landesregierung akzeptiert Einwand

Vor wenigen Wochen hat der Landtag den Weg für die Einrichtung einer einheitlichen Vergabestelle frei gemacht, die Ausschreibungen von Aufträgen für Land, Bezirke und Gemeinden abwickeln soll. Der Staat hat nun allerdings gegen einen Passus im Gesetz Einspruch erhoben, der die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen betrifft. Die Landesregierung will diesen Einwand akzeptieren.

Eines vorneweg: Der Einrichtung der Vergabestelle steht nichts im Wege, als Präsident soll ihr der Leiter der Europaabteilung des Landes, Thomas Mathà, vorstehen, während Alfred Aberer, derzeit Direktor des Landesinstituts für Statistik ASTAT, die Leitung der Stelle übernehmen soll. "Die Schaffung der Stelle ist von größter Bedeutung, weil die Rechtslage rund um die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten immer komplexer wird und es für die Verwalter kaum noch möglich ist, eine Ausschreibung größeren Ausmaßes einwandfrei abzuwickeln", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.

Diese hatte sich heute mit der Anfechtung des entsprechenden Landesgesetzes durch die Regierung in Rom zu befassen. Davon betroffen ist allerdings nicht die Einrichtung der Vergabestelle, sondern nur ein Passus zur Weitergabe von Bauaufträgen an Subunternehmen. "Wir hatten vorgesehen, dass diese nur zu den selben Konditionen erfolgen darf, die die öffentliche Körperschaft als Auftraggeber dem auftragnehmenden Unternehmen gewährt hat", so Durnwalder.

Dies sei, so der römische Einwand, ein unzulässiger Eingriff ins Privatrecht, nachdem die Konditionen der Auftragsweitergabe einzig und allein Verhandlungsgegenstand der beiden betroffenen Unternehmen sein dürfe. "Wir sind der Meinung, dass der Staat mit dieser Argumentation nicht Unrecht hat und wollen uns deshalb wegen dieses Artikels auch nicht auf ein Verfahren einlassen", erklärte der Landeshauptmann. Dies sei allerdings nur die Meinung der Landesregierung, der Landtag könne selbstverständlich jederzeit eine Verteidigung des betroffenen Passus' beschließen.

chr

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