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Aufhebung des Spritzverbots ab tausend Metern Meereshöhe

LPA - Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen über tausend Metern Meereshöhe an diesem Sonntag wieder aufgehoben. Dies gibt die Landesabteilung Landwirtschaft bekannt.

Die Aufhebung dieses Verbots für die oberhalb von tausend Metern Meereshöhe gelegenen Obstbauanlagen gilt ab Sonntag, dem 13. Mai, um 24.00 Uhr.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac

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