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LR Berger zu Tourismusfinanzierung: Mehr Spielraum, mehr Autonomie

Zufrieden zeigt sich Landesrat Hans Berger mit der Verabschiedung des von ihm vorgelegten neuen Systems der Tourismusfinanzierung durch den Landtag. "So bekommen die Tourismusorganisationen einen ganz neuen Handlungsspielraum und die nötige Planungssicherheit", so Berger. Zudem könnten das Budget und damit die Effizienz auf den Märkten dank des Gästebeitrags merklich erhöht werden.

Seit gestern Abend sind Gäste- und Marketingbeitrag in Südtirol Realität. "Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes sind beide Beiträge eingeführt worden, während der Gästebeitrag aber mit 2014 aktiv wird, aktivieren wir den Marketingbeitrag in seiner obligatorischen Form nur dann, wenn die Tourismusorganisationen nicht mehr imstande sind, mindestens 18 Millionen Euro an freiwilligen Beiträgen einzuheben", so der Landesrat, der diesen Kompromiss bereits vor rund einem Monat vorgelegt und gestern durch den Landtag gebracht hat.

Vorerst wird die Landesregierung demnach auf nur einer Front aktiv, jener des Gästebeitrags. "Bis Ende des Jahres legen wir ein Reglement vor, mit dem wir die Höhe des Beitrags und eventuelle Befreiungen festschreiben", so Berger. Wie das Reglement aussehe, sei noch offen, nachdem das Gesetz nur einen Rahmen von 0,5 bis 2 Euro pro Gast und Nacht vorgebe. "Wir werden uns mit den Tourismusorganisationen und den Vertretern der Beherbergungsbetriebe zusammensetzen, um die Umsetzung des Gästebeitrags zu besprechen", erklärt der Landesrat. Zwei Modelle seien dabei denkbar: "Entweder heben wir einen landesweit gleich hohen Beitrag ein oder wir koppeln den Beitrag an den Übernachtungspreis, damit dieser nicht allzu spürbar ansteigt", so Berger.

Der in den Betrieben vom Gast eingehobene Beitrag wird den Gemeinden überwiesen, diese verpflichten sich, die Gelder an die örtlichen Tourismusorganisationen weiterzugeben. "Wir koppeln diese Beiträge an Qualitätsstandards in Sachen Arbeit und Organisation, um die Effizienz noch weiter zu steigern", so der Landesrat, der betont, dass das neue System der Finanzierung die Arbeit der Tourismusorganisationen aufwerte: "Es stehen nicht nur mehr Mittel zur Verfügung, es wird auch die Finanzplanung gesichert und eine Finanzautonomie der Organisationen erreicht", erklärt Berger. Mussten die Tourismusvereine bis dato wegen jeder kleinen Investition oder für jede Veranstaltung zum Land pilgern, um um Beiträge anzusuchen, falle dies künftig zum größten Teil weg. "Aufgrund der großen Auslastungsunterschiede wird es auch weiterhin Situationen geben, in denen die Hilfe des Landes für bestimmte Initiativen notwendig sein wird, grundsätzlich wird sich das Land aber stärker auf den Auftritt nach außen konzentrieren."

Was dagegen den Marketingbeitrag aller direkt und indirekt vom Tourismus profitierenden Betriebe betrifft, so bleibt dieser vorerst freiwillig. "Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres müssen uns die Tourismusorganisationen mitteilen, wie viel sie über die freiwilligen Beiträge einzuheben imstande waren", so der Landesrat. Bleibt der Betrag unter 18 Millionen Euro, ist die Landesregierung ermächtigt, den obligatorischen Marketingbeitrag für das darauf folgende Jahr in Kraft zu setzen. "Wir haben dann bis 31. Juli Zeit, das entsprechende Reglement zu erarbeiten, und zwar innerhalb der Schranken, die uns das Landesgesetz für die einzelnen Kategorien setzt", erklärt Berger.

Das Gesetz sieht nur die jeweilige Obergrenze der möglichen Beiträge vor, der eigentliche Beitrag wird aber in Form eines Pauschalbetrags (ähnlich dem Handelskammerbeitrag) eingehoben. Er orientiert sich an Umsatzklassen und staffelt sich auch danach, ob ein Betrieb direkt oder indirekt vom Tourismus profitiert. "Bei Betrieben, die direkt profitieren, liegt die Grenze bei zehn Promille des Umsatzes, wobei der Beitrag bei 30.000 Euro gedeckelt wird", so Berger. Betriebe, die nur indirekt vom Tourismus profitieren, müssen dagegen höchstens ein Promille ihres Umsatzes zahlen, die Obergrenze liegt bei 500 Euro. Betriebe unter 20.000 Euro Umsatz sind schließlich grundsätzlich befreit.

Das neue Landesgesetz sichere die Finanzierung des Tourismusmarketings nachhaltig, verschaffe dem landesweiten Marketing mehr Mittel, werte die Tourismusorganisationen vor Ort auf und sichere deren Arbeit, die vor allem für die Klein- und Kleinstbetriebe essentiell sei. "Schließlich müssen wir bedenken, dass rund 85 Prozent aller Gästebetten in Südtirol in Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben, bei Privatzimmervermietern, in Campingplätzen sowie in Ein-, Zwei- und Drei-Sterne-Betrieben stehen", unterstreicht der Landesrat. "Die Arbeit der Tourismusorganisationen ist demnach alles andere als überflüssig."

chr

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