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Italienisches Vergabegesetzbuch ins Deutsche übersetzt

LPA – Eine Mammutaufgabe hat das Amt für Sprachangelegenheiten der Anwaltschaft des Landes zu Ende gebracht. Das Amt hat das italienische Vergabegesetz in die deutsche Sprache übersetzt. Die entsprechenden Dateien können auf der Bürgernetz-Seite der Anwaltschaft des Landes eingesehen und heruntergeladen werden.

Auf dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163, dem "Gesetzbuch über öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zur Umsetzung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG" gründet das gesamtstaatliche Vergaberecht. Nun hat das Landesamt für Sprachangelegenheiten das umfassende Regelwerk in monatelanger Arbeit übersetzt.

"Wir wollen damit vor allem Juristen und Planern, aber auch allen anderen, die im Vergabewesen arbeiten oder im Bereich der öffentlichen Arbeiten oder im Bauwesen tätig sind, Orientierung bieten", so die Direktorin des Landesamtes für Sprachangelegenheiten, Annette Lenz, "und dies über unsere Landesgrenzen hinaus. Im Zuge der Übersetzung wurde zudem eine einheitliche, verlässliche Terminologie in diesem komplexen Bereich erarbeitet, die für eine unmissverständliche Kommunikation in diesem Bereich sehr wichtig ist."

Übersetzt hat das 257 Artikel umfassende Regelwerk Ulrike Taschler in Zusammenarbeit mit Petra Veneri Dallago und dem Direktor des Landesamtes für Bauaufträge, Georg Tengler. Zu finden ist Übersetzung des italienischen Vergabe-Gesetzbuchs in der aktualisierten  Fassung auf der Bürgernetz-Seite der Landesanwaltschaft unter www.provinz.bz.it/anwaltschaft/themen/uebersetzte-staatsgesetze.asp.

jw

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