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Land ficht Monti-Dekret an: Landesanteil auch auf Sondersteuern

Die Landesregierung hat heute (21. Mai) beschlossen, das Dekret der Regierung Monti anzufechten, mit dem neue Steuern zum Abbau der Staatsverschuldung eingeführt worden sind. Das Dekret verletze das Mailänder Abkommen, das dem Land neun Zehntel aller in Südtirol eingehobenen Steuern zuspreche. "Für Ausnahmen braucht es unser Einverständnis", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Die Regierung Monti hatte mit Verweis auf die Sanierung des Staatshaushalts dekretiert, dass alle Einnahmen aus den neu eingeführten (oder angehobenen) Sondersteuern dem Staat zustünden. "Das betrifft allein für Südtirol eine Summe von rund 235 Millionen Euro" so Landeshauptmann Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung, bei der beschlossen worden ist, das Monti-Dekret vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Grund der Anfechtung: Das Dekret widerspreche dem Autonomiestatut, genauer: dem Mailänder Abkommen: "Dieses sieht vor, dass wir auf alle in Südtirol eingehobenen Steuern und Gebühren neun Zehntel kassieren, unabhängig davon, welcher Natur diese Einnahmen sind", so Durnwalder.

Nur in einer älteren Finanzregelung sei festgehalten, dass der Staat zweckgebundene Steuern einheben dürfe, für die das Prinzip der neun Zehntel nicht gelte. "Das könnte etwa der Fall sein, wenn man eine Abgabe einführt, um Schäden einer Naturkatastrophe zu beheben", so der Landeshauptmann, der gleich zwei Einwände hat: Zum ersten sei die Begründung der Monti-Sondersteuern - der Abbau der Staatsverschuldung - dermaßen allgemein gefasst, dass die genannte Ausnahmebestimmung kaum darauf angewandt werden könne.

Und zum zweiten: Was Südtirol betrifft, ist eine Ausnahme von der Neun-Zehntel-Regelung nur möglich, wenn es ein Einvernehmen mit dem Land gibt. "Wir sind durchaus bereit, unseren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts zu leisten, dieser muss allerdings im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Staat und Land festgelegt und nicht einseitig vom Staat dekretiert werden", so der Landeshauptmann.

chr

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