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Ticketbefreiung: Ab 1. November keine Eigenerklärung mehr

Für die Befreiung vom Gesundheits-Ticket ist ab 1. November dieses Jahres keine Eigenerklärung mehr auszufüllen. Dies hat die Landesregierung gestern (21. Mai) beschlossen. Die Vereinfachung gilt für die Ticketbefreiung für fachambulante Leistungen oder zur Verschreibung von Medikamenten aus Alters- und Einkommensgründen.

Bis dato mussten all jene, die in den Genuss der genannten Ticketbefreiungen kommen wollten, jährlich eine Eigenerklärung ausfüllen. Mit teilweise problematischen Folgen: "In Zusammenhang mit diesen Erklärungen hat es oft Verfahren und Ermittlungen gegeben", erklärt Landesrat Richard Theiner, der betont: "Die Abschaffung der Eigenerklärungen bringt nun mehr Rechtssicherheit für die Bürger." An die Stelle der ab 1. November abgeschafften Eigenerklärungen tritt ein Verzeichnis, das Ärzten und Sanitätsbetrieb über das Informationssystem der Gesundheitskarte zur Verfügung stehen wird. Dieses Verzeichnis speist sich aus Daten der staatlichen Einnahmen-Agentur sowie des Fürsorgeinstituts NISF/INPS.

Die Befreiung von der Pflicht einer Eigenerklärung gilt künftig für alle Unter-14- bzw. Über-65-Jährige mit einem jährlichen Familieneinkommen von nicht mehr als 36.151,98 Euro, für Sozial- und Mindestrentner über 60 sowie die zu deren Lasten Lebenden. Arbeitslose werden dagegen nicht über das elektronische Verzeichnis erfasst und müssen sich daher für eine Ticketbefreiung an den Sanitätsbetrieb wenden. Von der Maßnahme nicht betroffen sind zudem Personen mit geringem Einkommen ("Kodex 99"). Sie werden weiterhin über die Dienste für die finanzielle Sozialhilfe vom Ticket befreit.

Um sicherzugehen, dass man als Anspruchsberechtigter im Verzeichnis der Ticketbefreiten aufscheint, kann man dies von 1. August bis 31. Oktober von Hausarzt oder Sanitätsbetrieb überprüfen lassen. Falls der eigene Name dort nicht zu finden ist, weil die Daten nicht vollständig über die Datenbanken erhoben worden sind, muss man sich an den zuständigen Gesundheitssprengel wenden. Dort kann man mit Hilfe einer Eigenerklärung die Befreiungsbescheinigung beantragen. Im Übrigen ist die Gültigkeit der derzeitigen  Eigenerklärung verlängert worden. Trägt der Vordruck das Fälligkeitsdatum 31. August 2012, so gilt dieser nun bis 31. Oktober 2012.

Ab 1. November müssen Ärzte dann bei der Verschreibung von Medikamenten und fachambulanten Leistungen die geltenden Befreiungscodes angeben: "E01" steht dabei für Unter-6- bzw. Über-65-Jährige mit einem jährlichen Familieneinkommen von nicht mehr als 36.151,98 Euro, "E02" für Arbeitslose und zu deren Lasten lebende Familienangehörige mit den vorgesehenen Einkommenshöchstgrenzen, "E03" für Sozialrentner, "E04" für über-60-jährige Mindestrentner und zu deren Lasten lebende Angehörige mit den vorgesehenen Einkommenshöchstgrenzen, "E21" für all jene 6- bis 14-Jährigen, deren jährliches Familieneinkommen unter 36.151,98 Euro liegt, während "E22" wiederum für zu Lasten lebende Kinder steht.

chr

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