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Güterkraftverkehrsunternehmen: Berufsbefähigungsnachweis innerhalb 4. Juni beantragen

LPA - Das Landesamt für Planung und Gütertransport weist darauf hin, dass Unternehmen im Bereich Güterkraftverkehr noch bis zum 4. Juni den Antrag um Ausstellung der fachlichen Eignung aufgrund einer zehnjährigen Berufserfahrung stellen können. Es handelt sich um die letzte Frist für die Einreichung des Antrags.

Personen, die zwischen 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ein Güterkraftverkehrsunternehmen geleitet haben und es auch am 10. Februar 2012 noch leiteten, können den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung erlangen. Die Bestätigung über die fachliche Eignung muss innerhalb 4. Juni 2012 schriftlich (Antrag mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro und beigelegter Ersatzerklärung) beim Landesamt für Planung und Güterverkehr, Crispistraße 8, in Bozen beantragt werden.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, den Voraussetzungen für die Ausstellung der Eignung sowie die einzureichenden Unterlagen (Gesuchsformular und Ersatzerklärung) sind online  unter www.provinz.bz.it/mobilitaet/themen/fachliche-eignung-zehnjaehriger-erfahrung.asp verfügbar.

mpi

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