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Handelsordnung und Wasserzins-Regelung angefochten - Land stellt sich

Handelsordnung und Wasserzins will die Landesregierung auch vor Gericht verteidigen. Dies hat die Landesregierung heute (29. Mai) beschlossen, nachdem beide Regelungen angefochten worden waren - erstere von der Regierung in Rom, letztere von den Etschwerken.

Eine ganze Reihe an Einwänden hatte die Regierung in Rom gegen die neue Handelsordnung des Landes erhoben, die meisten davon hat man allerdings aus der Welt schaffen können. "Geblieben sind nur zwei Knackpunkte, die allerdings zentrale Inhalte des Gesetzes betreffen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. 

So hat Rom die Regelung des Landes angefochten, die vorsah, dass der Einzelhandel in Gewerbegebieten mit Ausnahme von sperrigen Gütern fünf klar definierter Kategorien verboten bleiben sollte. "Rom argumentiert, dass es keine Warentabellen mehr gebe, also auch eine solche Einschränkung unzulässig sei", so Durnwalder. Für unzulässig hält die Regierung zudem die Neuregelung der Öffnungszeiten in Südtirol. Diese hatte einen Rahmen des Landes vorgesehen, innerhalb dessen die Gemeinden die Öffnungszeiten selbst regeln können. "Auch hier argumentiert Rom, dadurch werde ein Grundsatz der Liberalisierung verletzt, weshalb man diesen Punkt ebenfalls angefochten hat", erklärt der Landeshauptmann.

Die Landesregierung hat heute jedenfalls entschieden, sich in beiden Punkten dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu stellen, um seine Regelung zu verteidigen. Es gehe, so ist man sich in der Landesregierung einig, nicht nur um die Verteidigung des Handelsgefüges und der Nahversorgung, sondern auch um jene einer autonomen Zuständigkeit.

Die zweite Anfechtung kommt nicht aus Rom, sondern aus Bozen und Meran, genauer: von den Etschwerken, die die Anhebung des Wasserzinses durch die Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht angefochten haben. In Südtirol wird der Wasserzins nicht wie im restlichen Staatsgebiet einheitlich auf alle Produzenten von Strom aus Wasserkraft angewandt, sondern je nach Größe des Werks gestaffelt. "Wir sind der Meinung, dass größere Werke ordentliche Gewinne aus der Wasserkraft schöpfen und deshalb auch mehr an die Allgemeinheit abtreten sollen, als kleine oder gar kleinste Werke, bei denen es vielleicht nur darum geht, Strom für eine Almhütte zu gewinnen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

So sieht die Regelung des Landes einen Wasserzins in Höhe von 27,15 Euro pro Kilowatt genehmigter Nennleistung vor, falls ein Werk mehr als 3000 Kilowatt Nennleistung hat. Für mittlere Werke mit einer Nennleistung von 220 bis 3000 Kilowatt beträgt der Zins dagegen 11,95 Euro, während für Werke unter 220 Kilowatt ein Wasserzins von 9,65 Euro gilt. Aus diesem Gefüge ergeben sich rund 22 Millionen Euro an Einnahmen für das Land, das mit den Gemeinden vereinbart hat, diesen die Hälfte davon (also rund elf Millionen Euro) abzutreten. "Das Problem ist nun: Wird der Rekurs der Etschwerke gegen die Anhebung des Wasserzinses angenommen, dann sinken auch die Einnahmen und mit ihnen jene der Gemeinden", so Durnwalder. Auch hier gilt indes: Das Land wird seine Regelung vor Gericht verteidigen.

chr

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