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Landesregierung: Erdbeben, Haushalt, Schlachthöfe und Wohngeld

Auch wenn das Erdbeben in der Emilia-Romagna, der Haushalt des Landes, die Schlachthöfe von Bozen und Meran sowie das Wohn- und Mietgeld des Landes nichts gemeinsam haben: Sie alle waren heute (29. Mai) Gegenstand der Sitzung der Landesregierung.

Erneut Hilfe für Erdbebenopfer angeboten

Die Landesregierung hatte gerade einmal eine Stunde lang getagt, als die Ausläufer eines Erdbebens mit Epizentrum in der Emilia-Romagna auch das Palais Widmann in Bozen erschüttert hat. "Wir haben uns umgehend über das Beben erkundigt und den betroffenen Regionen erneut unsere Hilfe angeboten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Bis dato habe die Einsatzleitung vor Ort aber alles in Griff, Südtirol habe man lediglich um zwei Logistik-Experten gebeten, die auch bereits ihren Dienst in Bologna versehen hätten.

Die Landesregierung hat heute allerdings bereits über die Akuthilfe hinaus gedacht und beschlossen, den betroffenen Gebieten finanziell unter die Arme zu greifen, wenn der Wiederaufbau in Angriff genommen werde. "Wir müssen abwarten, bis die betroffenen Regionen zur Ruhe gekommen sind und man das Ausmaß der Schäden abschätzen kann", so Durnwalder. Dann sei Südtirol bereit, Projekte zum Wiederaufbau zu unterstützen. "In der Zwischenzeit sprechen wir den Angehörigen aller Opfer unser Mitgefühl aus", so der Landeshauptmann.


In diesem Jahr gibt's keinen Nachtragshaushalt

Keinen Nachtragshaushalt wird's in diesem Jahr geben. Das hat die Landesregierung heute beschlossen, nachdem der Vergleich der prognostizierten mit den tatsächlichen Einnahmen aus den ersten vier Monaten dieses Jahres ein reales Plus von "nur" 24 Millionen Euro ergeben hat. "Diese Summe rechtfertigt keinen Nachtragshaushalt, wir werden sie stattdessen in den laufenden Haushalt einpassen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.


Schlachthöfe: Land, Gemeinden und Viehzuchtverbände sollen an einem Strang ziehen

Die Problematik der völlig veralteten Schlachthöfe in Bozen und Meran könne nur gelöst werden, wenn Land, Gemeinden und Viehzuchtverbände an einem Strang ziehen. Dieser Erkenntnis entsprechend hat die Landesregierung heute Landesrat Hans Berger damit beauftragt, die Gespräche mit allen Betroffenen noch einmal aufzunehmen. "Das, auch wenn Kollege Berger bereits unzählige solche Gespräche geführt hat", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Landesregierung.

Das Problem, das es zu lösen gilt, ist die Schaffung zeitgemäßer Einrichtungen zur Schlachtung, nachdem die bestehenden Schlachthöfe in alles andere als einem optimalen Zustand sind: "Der Schlachthof in Bozen müsste aufwändigst saniert werden, in Meran wäre wohl ein Neubau notwendig", so der Landeshauptmann, der nun hofft, dass man sich auf eine gemeinsame Lösung einigen könne. "Mit einer solchen könnten wir uns alle viel Geld sparen", so Durnwalder.


Wohngeld und Mietenzuschuss werden zusammengelegt

Auch offiziell hat die Landesregierung nun entschieden: das Wohngeld und der Mietzuschuss des Landes werden ab 1. Jänner 2013 zusammengelegt und von den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften verwaltet. "Damit schaffen wir eine Doppelgleisigkeit ab und ersetzen zwei Gesuche mit einem, zwei Kontrollen mit einer, zwei Beiträge mit einem", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Derzeit gibt es in Südtirol zwei Möglichkeiten für Bedürftige, öffentliche Zuschüsse zu den Mietkosten zu bekommen: das Wohngeld, das vom Wohnbauinstitut (Wobi) verwaltet wird, sowie der Mietenzuschuss, der über die Sozialdienste ausbezahlt wird. Sie werden künftig zu einem einheitlichen Wohngeld zusammengelegt. "Das heißt nicht, dass es Kürzungen geben, sondern einfach nur, dass Bürokratie abgebaut wird", so Durnwalder. Zudem, so der Landeshauptmann, werde der Übergang auf das neue System schrittweise erfolgen und zunächst nur auf 2013 eingereichte, neue Ansuchen angewandt. Wer bereits Wohngeld beziehe werde weiter die selben Beträge zu den selben Bedingungen und nach den selben Regeln beziehen wie bisher, hieß es heute aus der Landesregierung. Dies in jedem Fall bis zum Auslaufen des jeweiligen Vertrags bzw. für die kommenden vier Jahre.

chr

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