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Volkszählung 2011 - Berechnung des Bestandes der drei Sprachgruppen in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol - ASTAT

LPA - Anlässlich der Volkszählung müssen alle in Südtirol wohnhaften italienischen Staatsbürger und -bürgerinnen, die am 9. Oktober das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit entmündigt sind, persönlich eine anonyme Erklärung abgeben, mit der sie die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen bekannt geben (Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 752/76). Der Sprachgruppenproporz ergibt folgende prozentuelle Zusammensetzung: 26,06% für die italienische Sprachgruppe, 69,41% für die deutsche Sprachgruppe und 4,53% für die ladinische Sprachgruppe. Im Vergleich zu 2001 hat die Stärke der italienischen Sprachgruppe um 0,41 Prozentpunkte abgenommen und jene der deutschen bzw. ladinischen Sprachgruppe um jeweils 0,26 bzw. 0,16 Prozentpunkte zugenommen.

ASTAT-Info Nr. 38/2012

LPA

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