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Landesregierung: Landespersonal, konventionierte Wohnungen und Flaggenordnung

Auch Südtirols Gemeinden können bei offiziellen Anlässen in Zukunft Fahne und Wappen an öffentlichen Gebäuden hissen. Dies hat die Landesregierung heute (25. Juni) ebenso beschlossen, wie die Gleichbehandlung des (Landes-)Personals in der Landesverwaltung und in vom Land abhängigen Körperschaften. Außerdem rekurriert die Landesregierung gegen Urteil, das die Sozialbindung von Wohnungen betrifft.

Konventionierte Wohnungen: Landesregierung rekurriert vor Kassation

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes hat bei der Landesregierung die Alarmglocken schrillen lassen. „Dieses Urteil bringt das System der konventionierten Wohnungen in Gefahr und öffnet der Spekulation Tür und Tor. Deshalb ziehen wir vor das Kassationsgericht“, so Landeshauptmann Durnwalder. Die Konventionierung von Wohnungen ist per Landesgesetz geregelt und sieht vor, dass bei der Ausstellung der Baukonzession keine Baukostenabgabe zu entrichten ist, wenn die Wohnung „konventioniert“ ist. Das bedeutet, dass die Wohnung innerhalb des Konventionierungszeitraumes von 20 Jahren nur an in Südtirol Ansässige oder Arbeitende verkauft oder zum Landesmietzins vermietet werden darf. Dafür muss bei der Ausstellung der Baukonzession keine Baukostenabgabe bezahlt werden. Im vorliegenden Fall ist eine Wohnung versteigert worden und der Ersteigerer hat auf Aufhebung der Konventionierung geklagt, weil er der Ansicht war, dass die Konventionierung am Vorbesitzer und nicht an der Wohnung gebunden ist. Das sieht die Landesregierung anders, so Durnwalder: “Für uns ist klar, dass die Konventionierung mit dem Objekt und nicht mit der Person verbunden ist“, so der Landeshauptmann.

Landesregierung für Gleichbehandlung des Landespersonals

Landespersonal ist nicht gleich Landespersonal. Zumindest was die Entlohnung in der Landesverwaltung und in den Landesgesellschaften angeht. Es komme vor, dass an Landesgesellschaften abkommandiertes Personal mehr verdiene als das gleich eingestufte Personal in der Landesverwaltung, so Landeshauptmann Durnwalder. Dies soll sich in Zukunft ändern, erklärt Durnwalder: „Es soll beim Land keine Kinder und keine Stiefkinder geben. Deshalb werden die Löhne in den kommenden Jahren angeglichen, indem die Gehaltserhöhungen des Landespersonals bei den Abkommandierten so lange eingefroren werden, bis in beiden Lohntüten derselbe Lohn drinnen ist.“

Flaggenordung: Gemeinden dürfen auch ihre Fahnen zu offiziellen Anlässen hissen

Mit dem Anbringen der Europa-, Staats-, Landes- und Gemeindeflagge an öffentlichen Gebäuden hat sich die Landesregierung heute beschäftigt und die Flaggenordnung dahingehend abgeändert, dass die Gemeinden bei offiziellen Anlässen in Zukunft auch ihre Flagge neben den drei anderen an den Gemeindegebäuden hissen dürfen.

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