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Freiwilliger Landeszivildienst: Erstmals Ausschreibung auf Landesebene

LPA - Da im Rahmen des staatlichen Zivildienstes im laufenden Jahr aufgrund mangelnder Ressourcen die Ausschreibung nicht abgesichert ist, hat die Landesregierung beschlossen, erstmalig eine eigene Ausschreibung für den Einsatz von freiwillig Zivildienstleistenden auf Landesebene zu eröffnen. Projekte können bis zum 17. September eingereicht werden.

Die Organisationen und Körperschaften, die keine Gewinnabsicht verfolgen, eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit in einem der unten genannten Tätigkeitsbereichen aufweisen, Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf die geplanten Projekte und Vorhaben besitzen und im Landesverzeichnis akkreditiert sind, können bis zum Montag, dem 17. September, Projekte beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Landhaus I am Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen einreichen.

Der Einsatz der freiwillig Zivildienstleistenden erfolgt in folgenden Bereichen: gesundheitliche und soziale Fürsorge; Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, insbesondere Notstandshilfe; Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung; Schutz der Umwelt und des Kulturgutes; Zivilschutz; Verbraucherschutz; Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze; Freizeitgestaltung und Sporterziehung. Die Projekte müssen eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben der freiwillig Zivildienstleistenden beinhalten. Zudem müssen die Namen der Zivildienstleistenden bereits im Projekt angegeben werden.

Freiwilligen Zivildienst leisten können Jugendliche, die zwischen 18 und 28 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben und die italienische oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Die freiwilligen Zivildienstleistenden erhalten eine monatliche Spesenrückvergütung von 433,80 Euro. Zusätzlich steht den Jugendlichen laut dem Landesgesetz Nr. 7 vom 19. Oktober 2004 die Zweisprachigkeitszulage zu, sofern der bzw. die Freiwillige den entsprechenden Nachweis vor Beginn des Dienstes erlangt hat. Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienstes beträgt zwölf Monate und die freiwilligen Zivildienstleistenden haben Anrecht auf 20 Tage Beurlaubung.

Das Jahr des freiwilligen Zivildienstes kann als Bildungsguthaben im Rahmen der Schul- oder Berufsbildung bzw. als obligatorisches Berufs- oder Spezialisierungspraktikum für die Ausübung bestimmter Berufe angerechnet werden. Die von Freiwilligen im Laufe des Zivildienstes erlangte Ausbildung kann ebenfalls von den Universitäten als Bildungsguthaben angerechnet werden.

Die interessierten Jugendlichen reichen ihre Bewerbung direkt bei den Einrichtungen ein, und die Auswahl der Jugendlichen erfolgt von Seiten der Einrichtung.

Für weitere Informationen und Download der Vordrucke: http://www.provinz.bz.it/zivildienst/default.asp

mac

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