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Beschlüsse der Landesregierung

Haushaltsplan des Landes, Kollektivverträge, Sozialwohnungen - einige wichtige Themen, mit denen sich die Landesregierung bei der heutigen Sitzung befaßt hat; darüber und über einiges andere hat Landeshauptmann Dr. Durnwalder bei der anschließenden Pressekonferenz berichtet.

Haushaltsplan für 2003

Nach mehrmaligen Vorbehandlungen in den vergangenen Wochen ist es der Landesregierung bei der heutigen Sitzung gelungen, den Haushaltsplan für 2003 samt dem dazugehörigen Finanzgesetz endgültig zu verabschieden, so daß alle beide Dokumente dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet werden können.

Für das kommende Jahr wird dem Land noch etwas mehr Geld zu Verfügung stehen als im laufenden: um rund 300.000 Euro mehr. Nach derzeitigen Berechnungen beläuft sich der Haushaltsetat 2003 auf rund 4.629,7 Mrd. € - einschließlich 290 Mio. € Durchlaufposten und 645 Mio. € Darlehen, das für den Fall vorgesehen wird, daß es gelingen sollte, wie geplant die 19 ENEL-Kraftwerke zu erwerben.

Das Finanzgesetz umfaßt an die 50 Artikel, wobei nicht alle dieser Artikel direkt mit dem Haushaltsplan zu tun haben; auch anderweitige Bestimmungen werden in dieses Gesetz verpackt, weil es zu umständlich und zu zeitraubend wäre, für jede dieser Bestimmungen ein eigenes Gesetz zu machen. Der Landeshauptmann hat einige dieser Punkte erwähnt, z.B.: Oldtimer-Autos sollen von der Autosteuer befreit werden ("wer aus Liebhaberei ein altes Auto in der Garage stehen haben will, soll dafür nicht auch noch Steuer bezahlen müssen", so Dr. Durnwalder): anscheinend ergibt sich die Möglichkeit, einige Aktien der Brennerautobahn-AG zu erwerben: dafür werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen; neue Regleungen für die Altsupplenten an den Volks- und Musikschulen; Entschädigungsmöglichkeiten für Maßnahmen im Bereich Feuerbrand; Maßnahmen zugunsten von Alm-Produkten usw.

 

Krankenhaus Sterzing

Das Krankenhaus Sterzing mit seinen vier Primariaten ist für das Wipptal eigentlich zu groß bemessen. Damit es aber dennoch aufrecht erhalten bleiben kann, wird – wie vor einer Weile beschlossen – ein Neuro-Rehabilitatioszentrum eingerichtet, das jedoch überregional, also dem ganzen Land dienen soll. Mehr noch: es soll eine Gesellschaft mit den Südtiroler Sanitätsbetrieben und den zuständigen Stellen in Nordtirol (TILAK) gebildet werden, die diese Einrichtung nach privatwirtschaftlichem Muster führen soll, also möglichst gewinnbringend. Entsprechende Vereinbarungen müssen erst noch getroffen werden. Zugleich müssen aber auch bauliche Maßnahmen durchgeführt werden: in zwei Stockwerken des Spitals wird dieses Rehazentrum mit 50 Betten ein- bzw. hergerichtet, wobei die zu bildende Gesellschaft 2,9 Mio. € von den anfallenden Kosten übernehmen soll und den Rest das Land. Der Rest des Spitals muß aber auch umgebaut werden, vor allem müssen Umbauarbeiten im Sinne der geltenden Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Kosten werden auf 10 Mio. € geschätzt. – Plan und Kostenvoranschlag wurden heute grundsätzlich gutgeheißen.

Zum Wohle von Drogenkranken

Was soll bzw. kann das Land für die Drogenabhängigen aus Nicht-EU-Staaten tun? Diese Frage kann laut heutiger Entscheidung der Landesregierung nur auf zwei Ebenen beantwortet werden: Drogenkranke aus Nicht-EU-Ländern, die sich mir regulärer Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol aufhalten, muß in gleicher Weise geholfen werden wie den Einheimischen, und zwar auf allen drei Ebenen: Prävention, Behandlung, Wiedereingliederung. Wer sich hingegen sozusagen illegal in Südtirol aufhält, kann nur mit Notbetreuung rechnen; "alle anderen Maßnahmen wären sogar gegen das Gesetz", kommentiert der Landeshauptmann.

 

Kollektivvertrag für Ärzte

Wenn es nach der Landesregierung geht, kann der Kollektivvertrag für das ärztliche Personal jetzt unterzeichnet werden. Laut Mitteilung von Dr. Durnwalder waren nur noch einige wenige Punkte offen; auch diese konnten heute abgehakt werden. Von diesen "offenen Punkten" wurden zwei angenommen, die übrigen drei nicht, aber zu diesen hatten die Gewerkschaftsvertreter eigentlich nur Erklärungen verlangt. "Wenn nicht noch neue Forderungen auftauchen, kann der Vertrag unterzeichnet werden", faßt der Landeshauptmann zusammen.

 

Vertrag für Lehrpersonal

Personal-Landesrat Dr. Otto Saurer wurde von der Landesregierung ermächtigt, den Arbeitsvertrag für das Lehrpersonal zu unterzeichnen. Dieser Kollektivvertrag ist von der Landesregierung Ende Juli genehmigt worden, mußte aber dann für das vorgesehene Einvernehmen nach Rom geschickt werden. Dort wurde am 1. Oktober eine positve Antwort erteilt, so daß jetzt ein Schlußstrich gezogen werden kann. Für das Land bringt dieser Vertrag eine Mehrausgabe von 12 Mio. € für das Jahr 2002 mit sich und eine Mehrausgabe von 13 Mio. € in den Jahren 2003 und 2004.

 

Seilbahn Seis-Seiseralm

Für den Bau der neuen Umlaufbahn Seis-Seiseralm (Gesamtkosten 17.667.990 €) hat die Landesregierung seinerzeit einen Gesamtbeitrag von 10 Mio. € zugesagt. Ein Teil davon wurde bereits überwiesen; heute wurden weitere 1549 Mio. € zugeteilt. Das restliche Drittel wird im kommenden Jahr ausgezahlt.

 

Sozialwohnungen

Im Bereich der Sozialwohnungen gibt es Bestimmungen, die besagen, daß Mieter von Sozialwohnungen in eine kleinere (zumutbare) Wohnung umziehen müssen, wenn die von ihnen besetzte Wohnung zu groß geworden ist oder sie müssen etwas mehr Miete bezahlen. Weil das Wohnbauinstitut dabei ist, die Pläne für den Bau neuer Sozialwohnungen in Bozen-Süd (Kaiserau) zu erstellen, hat die Institutspräsidentin Franzelin an die Mieter ein Rundschreiben verschickt, um in Erfahrung zu bringen, wie viele kleine bzw. große Wohnungen jetzt (zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen) benötigt werden. Das Rundschreiben war, wie es scheint, nicht ganz leicht verständlich. Jedenfalls haben die AN-Leute die Gelegenheit dazu benützt, aus der Sorge von Mietern Kapital zu schlagen. Die Landesregierung hat sich heute, wie angekündigt, ausgiebig mit der Angelegenheit befaßt, hat Präsidentin Franzelin "und andere, die in dieser Angelegenheit Entscheidungen getroffen haben, insbesondere Landesrat Cigolla" angehört und hat beschlossen: Es wird ein weiteres Rundschreiben verschickt, in dem der Sachverhalt noch deutlicher dargesgtellt wird. Der Sachverhalt ist ungefähr dieser:

Die Mieter, die in einer zu großen Wohnung (25 m² für die erste Person, 15 % mehr für jede weitere Person) sind , müssen mitteilen, ob sie bereit sind, in eine kleinere Wohnung zu gehen oder ob sie lieber für den zu großen Wohnungsanteil den Landesmietzins bezahlen wollen. Allerdings: wenn das Institut nicht in der Lage ist, eine entsprechend kleinere Wohnung in der gleichen Gemeinde bzw. im gleichen Stadtviertel anzubieten, müssen die Mieter weder ausziehen noch mehr Miete zahlen. Alte Mieter, Behinderte oder Kranke müssen weder das eine noch das andere.

Wichtig auch: der Mietvertrag als solcher kann nicht gekündigt werden; also es wird niemand aus der Wohnung geworfen, wie es in Zeitungen teilweise dargestellt wurde. Von den 11.200 Wohnungen, die das Institut vermietet hat, sind etwa 4500 Wohnungen, die für die besagte Wahl (kleinere Wohnung oder mehr Miete) in Frage kommen. Allerdings: derzeit kommen dafür herzlich wenige in Frage, und zwar weil das Institut kaum kleinere Wohnungen zwecks Tausch anzubieten hat. Wie dem auch sei: 350 Mieter mit einer zu großen Wohnung haben bereits vor dem besagten Rundschreiben kundgetan, daß sie lieber etwas mehr zahlen anstatt umsiedeln wollen, 443 Mieter haben erklärt, daß sie zu einem Wohnungstausch bereit sind.

Für den Landeshauptmann ist es völlig klar, daß es nur gerecht sein kann, daß die großen Sozialwohnungen den kinderreichen Familien zur Verfügung gestellt werden und daß z.B. alleinstehende Mieter mit einer kleineren Wohnung zufrieden sein müssen. Wie großzügig die Miet-Angelegenheit in Südtirol gehandhabt wird, ergibt sich auch an zwei weiteren Beispielen: Bei der Bemessung der Fläche der Mietwohnung geht es nicht um Zentimeter: "zehn Prozent gehen drein" (so Dr. Durnwalder), d.h. wegen ein paar Quadratmetern zu viel muß niemand mehr zahlen oder gar ausziehen; wer in eine kleinere Wohnung umzieht, bekommt vom Land eine Übersiedlungsbeihilfe in Höhe von 1500 €; und es gibt gar viele Mieter, die aufgrund ihrer finanziellen Lage gar keine Miete zahlen.

"Schade, daß einige Leute wiederum versucht haben, aus diesem Rundschreiben parteipolitisches Kapital zu schlagen; bei etwas gutem Willen hat aus dem Rundschreiben von Rosa Franzelin Wert jeder verstanden, daß es nur um eine Erhebung im Rahmen des Baus von Sozialwohnungen geht und nicht um den Hinsauswurf von Mietern", faßte der Landeshauptmann zusammen.

VA

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