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Zuwachs für Grundbuch und Kataster: Grenzkataster kommt

Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Wiederanlegung, Wiederherstellung und Ergänzung des Grundbuches hat der Regionalrat auch die Einführung des Grenzkatasters beschlossen. Für Landesrat Hans Berger, der in der Landesregierung Grundbuch und Kataster verantwortet, eine Errungenschaft mit großer Tragweite: „Mit dem Grenzkataster haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass Grenzstreitigkeiten vor Gericht bald der Vergangenheit angehören.“

Die Einführung des Grenzkatasters nach österreichischem Vorbild ist die größte einer Reihe von Neuerungen im Grundbuch- und Katasterwesen, die jetzt per Regionalgesetz eingeführt worden sind. „Mit dem Grenzkataster besteht nun die Möglichkeit, die Grenzen des eigenen Grundstücks nicht mehr nur im Kataster wie bisher einzutragen. Künftig können die Grenzen über das Grenzkataster im Einvernehmen mit dem Nachbarn auch im Grundbuch vermerkt werden. Die Folgen sind weitreichend: Bisher mussten Grenzstreitigkeiten bei Gericht ausgefochten werden, künftig wird das nicht mehr nötig sein, vorausgesetzt, das Grundstück  ist  im Grenzkataster eingetragen“, erklärt Landesrat Berger.

Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster ist zum einen, dass die Eigentümer von zwei angrenzenden Grundstücken beim zuständigen Katasteramt einen schriftlichen Antrag einreichen, dem ein Teilungsplan oder andere technische Unterlagen beizulegen sind. Während das gemeinsame Vorgehen mit dem Nachbarn Grundlage für die konkrete Eintragung ist, müssen als zweite Voraussetzung auch die  Katasterämter ihre „Hausaufgaben“ machen. Welche das sind, erklärt Klaus Gänsbacher, der Direktor der Landesabteilung für Grundbuch-, Grund- und Gebäudekataster: „Unsere Vorarbeit liegt in der  Verbesserung der Qualität der Katasterblätter. Erst wenn die Mappenblätter  eine hohe Genauigkeit aufweisen, kann die Eintragung in den Grenzkataster erfolgen. Derzeit  erreichen wir erst  für einen relativ kleinen Teil der Blätter die erforderliche Qualität, aber die Katasterämter arbeiten bereits mit Hochdruck an der Qualitätsangleichung. Bis ganz Südtirol den notwendigen Standard erreicht, werden sicher noch einige Jahre vergehen, aber in einigen Katasterämtern sind wir bereits an einem guten Punkt angelangt. Die Katastralgemeinde Brixen ist beispielsweise schon komplett  neupositioniert und entspricht diesen neuen Qualitätsansprüchen.“

Mit dem neuen Gesetz ist bei Abweichungen zwischen dem Kataster und dem Grundbuch auch die Möglichkeit geschaffen worden, das Verfahren zur Wiederherstellung des Grundbuchs einzuleiten, und zwar auf einzelne Parzellen beschränkt und nicht mehr wie bisher auf eine gesamte Katastralgemeinde bezogen. „Das neue Verfahren unterscheidet sich vom herkömmlichen Wiederherstellungsverfahren im Hinblick auf Einfachheit und Schnelligkeit, gewährleistet aber dennoch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit“, erklärt Gänsbacher. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines einfachen Verfahrens, um Fehler und Unstimmigkeiten zwischen dem Grundbuch und dem Kataster zu beseitigen.

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