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Familiengesetz: Landesregierung gibt grünes Licht für Kleinkinderbetreuung

Klarer definiert, übersichtlicher gestaltet und einheitlich geregelt werden soll künftig die Kleinkinderbetreuung in Südtirol. Die Landesregierung hat heute (16. Juli) die dafür von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Vorschläge abgesegnet, die einen Teil des neuen Familiengesetzes bilden werden.

Das neue Familiengesetz gilt als einer der großen Brocken, den die Landesregierung in den nächsten Wochen voranbringen will. Heute hat sie sich mit einer der drei Säulen des Gesetzes befasst und die von Landesrat Theiner vorgelegten Vorschläge zur Neuregelung der Kleinkinderbetreuung in Südtirol gutgeheißen. Demnach sollen im Familiengesetz die derzeitigen Angebote im Land - vom Kinderhort über die Kinderkrippe bis hin zu Tagesstätten und Tagesmüttern - klarer definiert werden, damit Überschneidungen ausgeschlossen werden, erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Darüber hinaus wird es auch substantielle Änderungen geben, etwa in der Form der Finanzierung. "Derzeit gelten für die unterschiedlichen Dienste ebenso unterschiedliche Tarife, wie in den verschiedenen Gemeinden", so Durnwalder. Diese Tarife sollen mit dem neuen Familiengesetz harmonisiert werden. "Damit schaffen wir ein Angebot, aus dem die Familien je nach Bedürfnislage und Verfügbarkeit auswählen können, für das sie aber gleich viel bezahlen", erklärte der Landeshauptmann. Und nachdem sich auch Land und Gemeinden maßgeblich an der Finanzierung des Betreuungsangebots beteiligen, soll auch diese neu geregelt werden. So wird ein Fonds eingerichtet, der von Land und Gemeinden zu gleichen Teilen gespeist wird und aus dem die Mittel zur Finanzierung der Betreuungsangebote entnommen werden.

Auch beim Bau der notwendigen Betreuungseinrichtungen wollen Land und Gemeinden schließlich am selben Strang ziehen. So sind es zwar die Gemeinden, in deren Zuständigkeit der Bau der Strukturen fällt, über die einzelnen Standorte wird aber das Einvernehmen mit dem Land gesucht. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen - ist das neue Familiengesetz einmal verabschiedet - Anfang 2014. "So garantieren wir eine Übergangsfrist, innerhalb derer man das Angebot und die Finanzierung anpassen kann", so der Landeshauptmann heute.

chr

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