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Freiwillige Sozialdienstleistende: Anträge um Anstellung noch bis Dienstag, 31. Juli

LPA - Gemeinnützige Organisationen und Körperschaften, die einen freiwilligen Sozialdienstleistenden einstellen möchten, können die dafür vorgesehenen Anträge noch bis Dienstag, 31. Juli, im Amt für Kabinettsangelegenheiten einreichen. Im Antrag sind der Tätigkeitsbereich, die Dauer des Einsatzes und die Angabe zu den freiwillig Sozialdienstleistenden festzulegen.

Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen, die mindestens 28 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben und die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Interessierte Personen müssen sich direkt bei den gemeinnützigen Organisationen oder Körperschaften bewerben. Diese Organisiationen dürfen keine Gewinnabsichten verfolgen und müssen eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem der folgenden Bereiche aufweisen: gesundheitliche und soziale Fürsorge; Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie andere soziale Vorhaben, insbesondere Notstandshilfe; Bildung, Jugendarbeit und Kulturförderung; Schutz der Umwelt und des Kulturgutes; Zivilschutz; Verbraucherschutz; Entwicklungszusammenarbeit und Friedenseinsätze; Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

Der freiwillige Sozialdienst kann 8, 16 oder maximal 24 Monate dauern. Dabei beläuft sich die monatliche Spesenrückvergütung auf 450 Euro netto bei einem Einsatz von 40 Wochenstunden, bei 30 Stunden pro Woche auf 400 Euro netto und bei 20 Wochenstunden auf 360 Euro netto.

Anträge für den Einsatz freiwilliger Sozialdienstleistenden müssen bis Dienstag, 31. Juli, im Amt für Kabinettsangelegenheiten im Landhaus I am Silvius-Magnago Platz 1 in Bozen eingereicht werden.

Für weitere Informationen: http://www.provinz.bz.it/zivildienst-sozialdienst

cap

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