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Unwetter im Wipptal: Landesregierung stellt Notstands-Antrag

Das von den heftigen Unwettern Anfang August betroffene Wipptal soll zum Notstandsgebiet erklärt werden. Den entsprechenden Antrag hat die Landesregierung heute (17. August) an das Ministerratspräsidium gestellt. "Wird der Antrag angenommen, stünden neue Wege der Hilfe offen, allerdings müssen wir erst sehen, welche der Staat gewährt", so Landeshauptmann-Stellvertreter Hans Berger heute.

In Abwesenheit von Landeshauptmann Luis Durnwalder war es heute dessen erster Stellvertreter Hans Berger, der die Sitzung der Landesregierung geleitet hat, bei der beschlossen wurde, für die drei von den Unwettern betroffenen Gemeinden im Wipptal den Antrag um Anerkennung des Notstands zu stellen. "Wir müssen für die Regierung dokumentieren, dass es sich um ein außergewöhnliches Ereignis höherer Gewalt gehandelt hat, das die von Rom vorgegebene Schadensschwelle übersteigt", so Berger, der die Schäden heute noch einmal mit zehn bis zwölf Millionen Euro beziffert hat.

Der Antrag um Ausrufung des Notstands ist kein Selbstzweck. Wird dieser nämlich anerkannt, stünden drei verschiedene Hilfsschienen für das Wipptal offen. "Die erste Schiene betrifft die Entsendung von staatlichen Hilfsteams, die wir allerdings nicht mehr nötig haben, weil die wichtigsten Aufräumarbeiten bereits abgeschlossen sind und auch die Alpini schon im Einsatz waren", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Die zweite Schiene ist eine finanzielle: "Wird der Notstand ausgerufen, kann Rom Hilfsgelder bereitstellen, um Schäden zu beheben", erklärt Berger, der allerdings die Hoffnungen nicht zu hoch schraubt: "Wir wissen natürlich nicht, wie realistisch solche finanziellen Hilfen angesichts der Haushaltslage in Italien sind."

Die dritte Schiene ist eine indirekt finanzielle. Wird nämlich der Notstand ausgerufen, kann der Staat bestimmte Steuertermine für die Bewohner des Notstandsgebiets aufschieben oder Zahlungsverpflichtungen erlassen. "Auch das ist nur eine Möglichkeit, es besteht demnach leider keine Garantie, dass der Staat uns diese Hilfsmöglichkeiten auch zugesteht", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.

In keinem Fall aus der Verantwortung stehlen wird sich das Land, auch dies hat die Landesregierung erklärt. "Es ging heute um praktische Fragen, vor allem um jene, aus welchen Kapiteln die Hilfsgelder kommen sollen", erklärte Berger im Anschluss an die Sitzung. Es werde wohl so kommen, dass die Gelder den "normalen" Ausgabenkapiteln der einzelnen Landesabteilungen entnommen würden, nachdem im Reservefonds nicht mehr genügend Mittel vorhanden seien, so der Landeshauptmann-Stellvertreter.

chr

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