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Schülerbus: OK der Landesregierung für Sonderdienste für 245 Schüler

Mit einer Reihe von Fällen, in denen die allgemeinen Voraussetzungen für die Einrichtung eines öffentlichen Schülertransportdienstes nicht gegeben sind, hatte sich die Landesregierung heute (27. August) zu befassen. Genehmigt hat sie vorerst Sonderdienste in 245 Fällen, in 460 hat sie solche dagegen abgelehnt.

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung erklärte, gebe es allgemeine Voraussetzungen dafür, wann ein Schülertransportdienst eingerichtet werde. Für Grundschüler gelte etwa, dass diese mindestens zwei Kilometer von der Schule entfernt zu Hause sein müssten und der Dienst mindestens zwei Schüler bedienen könne. Für Mittelschüler steigen die Voraussetzungen auf 2,5 Kilometer und vier Schüler. "Nun gibt es allerdings genügend Fälle, in denen die Einrichtung eines Schülerbus-Dienstes auch dann gerechtfertigt ist, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, allerdings muss man sich dafür Fall für Fall anschauen", so der Landeshauptmann.

Genau dies hat die Landesregierung heute getan und in 245 Fällen grünes Licht für die Einrichtung eines Sonderdienstes gegeben. "Darunter fallen etwa alle Dienste, bei denen es um eine Distanz von mehr als zwei Kilometern geht, oder auch all jene, in denen wir Abhilfe schaffen können, indem ein bereits bestehender Dienst einfach verlängert wird", so Durnwalder. Allerdings hat die Landesregierung gleichzeitig auch 460 Gesuche abgelehnt, etwa auch solche, die für eine Distanz von einem Kilometer in der Stadt die Einrichtung eines Dienstes beantragt hatten. Auch nächsten Montag wird die Landesregierung sich noch einmal mit Sonderdiensten befassen. "Für diese Schüler beginnt der Unterricht vorerst einmal ohne Transportdienst", so der Landeshauptmann.

chr

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