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Pflegegeld: Bei Kindern Einstufung schwieriger - Ergebnisse der Arbeitsgruppe

LPA - Pflegebedürftige Personen haben seit Einführung der Pflegesicherung im Jahr 2008 einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, um die eigene Pflege damit zu bezahlen; die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich dabei am Grad der Pflegebedürftigkeit. Auch Kinder haben Anspruch auf das Pflegegeld, allerdings ist die Einstufung von Kindern bis zwölf Jahre in eine der vier vorhandenen Pflegestufen ungleich schwieriger als bei Erwachsenen. Seit zwei Jahren befasst sich eine Arbeitsgruppe des Landes mit dieser Problematik, nun liegen Ergebnisse dazu vor.

Da auch vollkommen gesunde Kinder - besonders Säuglinge - einen "natürlichen" Pflege- und Betreuungsbedarf haben, ist die Einstufung von Kindern mit Beeinträchtigungen besonders schwierig. Ob ein Kind als pflegebedürftig eingestuft werden kann, hängt davon ab, wieviel mehr Hilfe es aufgrund seiner Krankheit benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind. Gerade bei sehr kleinen Kindern - das jüngste Kind, das eingestuft wurde, war gerade zwei Monate alt - ist die Erhebung des Pflegedarfs eine besondere Herausforderung.

Erschwerend für die Arbeit der Einstufungsteams kommt hinzu, dass von den rund 7.000 Einstufungen, die jährlich in Südtirol durchgeführt werden, gerade 1 Prozent - rund 60 Fälle - auf Kinder bis zu zwölf Jahre entfallen. Dadurch ist es schwierig, sich die nötige Erfahrung in diesem Bereich zu erarbeiten. "Durch die niedrige Fallzahl war es auch für die Arbeitsgruppe nicht einfach, zu eindeutigen Ergebnissen zu kommen", betont Heidi Wachtler von der Dienststelle für Pflegeeinstufung im Sozialressort von Landesrat Theiner.

Bei der Einstufung von Kindern wurde über einen Zeitraum von zwei Jahren neben dem in Südtirol gültigen Einstufungsinstrument VITA  ("valutazione integrata dei tempi assistenziali") ein weiteres, vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld ausgearbeitetes Instrument testweise angewandt. Das Testinstrument zeige jedoch keine eindeutigen Vorteile gegenüber dem aktuellen Einstufungsinstrument. Daher, führt Wachtler weiter aus, habe die Arbeitsgruppe den Entschluss gefasst, bei den Kindern weiterhin das bisherige Einstufungsinstrument VITA -das auch bei Erwachsenen eingesetzt wird - anzuwenden. Auffallend sei, dass es seit einem halben Jahr kaum noch Rekurse von Seiten der Eltern gegen die vorgenommene Einstufung ihres Kindes gibt; Wachtler führt dies auf die verstärkte Informationstätigkeit durch die Interessensverbände und Ärzte sowie auf die ständig verbesserte Qualität der Einstufung zurück.

Der Arbeitsgruppe, die die Studie erstellt hatte, gehören neben Vertretern der Landesabteilung Familie und Sozialwesen sowie der angegliederten Dienststelle für Pflegeeinstufung auch Vertreter des Sanitätsbetriebes und der Interessensverbände an.

mac

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