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Brandverhütung: Aufschub bis Oktober 2013 für neue kontrollpflichtige Bereiche

LPA - Campingplätze für mehr als 400 Personen, Kinderkrippen ab 30 Personen und Straßentunnels ab 500 Meter Länge sowie Büros ab 300 Personen müssen nicht bis anfangs Oktober 2012 sondern erst bis 7. Oktober 2013 an die Brandschutzbestimmungen angepasst werden. Die Anpassungsfrist wurde durch das neue staatliche Wachstumsgesetz um ein Jahr verlängert.

Ein Jahr länger Zeit haben auch Campingplätze für mehr als 400 Personen für die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen

"Mit dem so genanten Wachstumsgesetz hat der Staat diesen Aufschub für den Bereich der Brandverhütung gewährt", so der für Brandschutz zuständige Abteilungsdirektor Hanspeter Staffler.

"Der Termin betrifft die Anpassung der kontrollpflichtigen Tätigkeiten für die Brandverhütung wie beispielsweise Campingplätze ab 400 Personen, Kinderkrippen ab 30 Personen und Straßentunnels ab 500 Meter Länge sowie Büros ab 300 Personen", erklärt der Direktor im Amt für Brandverhütung, Marco Becarelli. "Sie wurden im Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 eingeführt wurden. Die Anpassungspflicht gilt für Einrichtungen, die bei Inkrafttreten des Dekretes bereits bestanden. Sie wurde nun um ein Jahr und zwar auf den 7. Oktober 2013 verschoben", präzisiert Amtsdirektor Becarelli.

Weitere Informationen gibt es auf der Bürgernetzseite des zuständigen Amtes unter http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz/brandverhuetung.asp  oder direkt im Landesamt für Brandverhütung unter der Rufnummer 0471 416020/21.

jw

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