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Gemeinderatswahlen in Rasen Antholz: Listenzeichenhinterlegung am 5. und 6. Oktober

LPA - Am 18. November finden in Rasen-Antholz Gemeinderatswahlen statt. Am Freitag, 5., und Samstag, 6. Oktober, können Parteien und organisierte Gruppierungen, die zu den Gemeindewahlen in Rasen-Antholz antreten wollen, ihre Listenzeichen hinterlegen. Die Hinterlegung des Listenzeichens im Präsidium der Landesregierung ist nur fakultativ, bringt aber einen rechtlichen Schutz des Zeichens mit sich.

Hinterlegt werden können die Listenzeichen am Freitag, 5. Oktober, von 8 bis 17 Uhr sowie am darauf folgenden Samstag, 6. Oktober 2012, von 8 bis 16 Uhr im Präsidium der Landesregierung/Amt für Kabinettsangelegenheiten im dritten Stock des Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz 1. Wird ein Listenzeichen hinterlegt, gilt dieses als rechtlich geschützt. Die hinterlegten Zeichen werden auf Plakaten veröffentlicht, die Reihenfolge wird ausgelost.

Die Listenzeichen können vom Regional- oder Landessekretär bzw. vom Regional- oder Landesvorsitzenden einer Partei oder einer politisch organisierten Gruppierung hinterlegt werden.

Die Bezeichnung "organisiert", die im Gesetz für die Parteien und die politischen Gruppen vorgesehen ist, schließt aus, dass diese Hinterlegung des Listenzeichens auch von ad hoc gebildeten Gruppen in Anspruch genommen werden kann, die, wenn sie auch in den verschiedenen Wahlen dasselbe Listenzeichen verwenden, ausschließlich im Gebiet einer einzigen Gemeinde tätig sind.

Sind die Parteien auf gesamtstaatlicher Ebene aktiv, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des jeweiligen gesamtstaatlichen Sekretärs oder Vorsitzenden der Partei vorgelegt werden. Sollte eine Gruppierung dagegen nur auf Landesebene aktiv sein, muss der Landessekretär bzw. -vorsitzende sich mittels eines Auszugs aus dem Ernennungsprotokoll als solcher ausweisen.

Zur Hinterlegung der Listenzeichen mitzubringen ist neben diesen Dokumenten das Listenzeichen selbst. Dieses muss auf Papier in dreifacher Ausfertigung in DIN-A-4-Größe und in Farbe vorgelegt werden, sowie auf einem Datenträger in digitaler Form. Von der Hinterlegung ausgeschlossen sind Listenzeichen, die mit jenen anderer Parteien identisch sind oder die mit diesen verwechselt werden können. Ebenso ausgeschlossen sind Symbole, in denen religiöse Sinnbilder oder Gegenstände aufgeführt sind.

Nähere Informationen zur Hinterlegung der Listenzeichen erteilt das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412130; E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

jw

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