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Landesregierung legt Finanzgesetz-Entwurf vor

Neben dem Haushalt 2013 bestimmte der Entwurf für das Finanzgesetz die heutige (8. Oktober) Sitzung der Landesregierung. Darin enthalten sind etwa Steuererlässe für umweltfreundliche Autos und Betriebsansiedlungen und Neugründungen, die Förderung des E-Governments oder die Kürzung der Außendienstvergütungen des Landespersonals.

Erdgas-, Wasserstoff- und Elektroautos werden steuerbefreit.

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder betonte, habe die Landesregierung nur jene Inhalte ins Finanzgesetz gepackt, die eng mit dem Haushalt in Verbindung stünden. Diese Inhalte reichen von der Autosteuer bis hin zur Verschlankung der Verwaltung und zielen darauf ab, die Wirtschaft zu stärken, die Kaufkraft zu erhöhen, aber auch die Sparvorgaben der römischen Regierung umzusetzen.

Die Landesregierung belohnt über einen eigenen Passus im Finanzgesetz etwa all diejenigen, die sich einen Neuwagen zulegen, der entweder mit Erdgas, einem Hybrid- oder Elektromotor betrieben wird. Wer ein Auto kauft, das diesen Kriterien entspricht, wird drei Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Seit Jahren ein Schwerpunktthema der Landesregierung ist auch der Ausbau des E-Government. „Wir wollen weniger Papier produzieren und die Verwaltungsabläufe einfacher gestalten", so Landeshauptmann Durnwalder. Deshalb, so die Ankündigung des Landeshauptmanns, entfallen in Zukunft die Bearbeitungsgebühren von 1,87 Prozent für alle Einzahlungen, die mit einem elektronischen Zahlungsmittel wie etwa der Bankomatkarte oder per Online-Banking getätigt werden.

Eine Steuererleichterung hat die Landesregierung auch für die Altersheime beschlossen. Wie Landeshauptmann Durnwalder ausführte, wird für diese die Wertschöpfungssteuer IRAP reduziert. Wie bereits nach der Regierungssitzung vor einer Woche angekündigt, entfällt die IRAP für Betriebsneugründugen und Unternehmen, die sich in Südtirol ansiedeln und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Jeder neu gegründete Betrieb wird fünf Jahre von der IRAP befreit. Ausgenommen von dieser Regelung sind sowohl Banken als auch Versicherungen. Durnwalder unterstrich erneut, dass mit dieser Maßnahme der Standort Südtirol gestärkt werden soll.

Über das Finanzgesetz soll auch der „Kreditrahmen" des Landes von bisher 400 auf 510 Millionen Euro erhöht werden. Dies vor allem, um die Exportwirtschaft unterstützen zu können, wie Durnwalder betonte. Mit dem erhöhten Deckungsvolumen will das Land Exportbürgschaften für Unternehmen übernehmen, und zwar in Höhe von bis zu 80 Prozent des Warenwertes. Der Landeshauptmann betonte, dass es sich bei den jetzigen 400 und künftigen 510 Millionen Euro um keine Schulden handle, sondern dass dem Land diese Mittel für den Fall der Fälle zur Verfügung stehen müssten. Bisher habe man diese Rückstellungen und Deckungen nie beanspruchen müssen, so Durnwalder.

Auch die so genannte Spending Review findet ihren Niederschlag im Finanzgesetz: Die Landesregierung verlängert den 555-köpfigen Personalabbau in den eigenen Reihen, der bis zum Jahr 2015 abgeschlossen hätte sein sollen auf unbestimmte Zeit, weil - so Landeshauptmann Durnwalder - in den kommenden Jahren zu wenige Mitarbeiter der Landesverwaltung ihre Rente antreten würden. Allerdings gelte weiterhin der Personalaufnahmestopp. Einsparen will das Land nicht nur durch den Abbau des Personals, sondern vor allem auch durch die Reduzierung der Kosten desselben. So wird der Rotstift jetzt vor allem bei den Außendienstentschädigungen angesetzt: Gekürzt wird der Beitrag für das Mittagessen im Außendienst (von 25 auf 20 Euro) genauso wie die Kilometer-Vergütung bei Fahrten im Privatfahrzeug (von 0,53 auf 0,4 Euro pro Kilometer). Gänzlich abgeschafft werden soll der Zuschlag für die Stunden im Außendienst, der den Landesbediensteten bisher angerechnet worden war.

Eine neue Finanzierungsformel soll hingegen bei der Unterstützung der Privatschulen zur Anwendung kommen: Bisher ist der Beitrag für diese Schulen auf Grundlage der eingereichten Kosten berechnet worden, künftig kommt ein Standardkostenmodell zur Anwendung. Was die Auszahlung von Beiträgen angeht, kommt mit dem Finanzgesetz eine weitere Neuerung: Alle Förderbeschlüssen werden künftig sofort nach ihrem Erlass veröffentlicht und nicht mehr wie bisher nach der Auszahlung des Beitrages. Mit dieser Änderung kommt die Landesregierung einer Forderung der Regierung Monti nach.

Nachdem der Landtag die Verkleinerung von Kommissionen ohne Gesetzesänderung durch die Landesregierung moniert hatte, ist heute der entsprechende Passus umformuliert in den Entwurf des Finanzgesetzes aufgenommen worden. Ebenfalls definiert wird das Ausmaß der Einsparungen bei der Zusammenlegung von Ressorts, Abteilungen und Ämtern der Landesverwaltung.

Schließlich sollen über das Finanzgesetz auch die Höhe der Strafen bei Nichteinhaltung der Konzessionsbestimmungen im Transportwesen geregelt und die Aufteilung der Förderungen beim Bau von Aufstiegsanlagen von drei auf vier Jahren verlängert werden.

Der Entwurf des Finanzgesetzes wird nun dem Rat der Gemeinden vorgelegt, ehe er dann von der Landesregierung dem Landtag weitergeleitet wird.

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