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Landesregierung: Geschäfte müssen an mindestens 25 Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben

Die Landesregierung hat heute (29. Oktober) die Richtlinien zu den Ladenöffnungszeiten verabschiedet und festgelegt, dass die Geschäfte künftig in Südtirols Tourismusgemeinden an mindestens 22 Sonn- und drei Feiertagen sowie in allen übrigen Gemeinden an 35 Sonn- und drei Feiertagen pro Jahr geschlossen halten müssen. Nun liege es an den Gemeinden, die Richtlinien des Landes per Dekret an die jeweilige Situation vor Ort anzupassen, so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

LPA

„Unser Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten ist zwar von der Regierung angefochten worden, aber so lange das Verfassungsgericht kein Urteil fällt, ist es in Kraft und deshalb hat die Landesregierung heute die Richtlinien verabschiedet, sodass nun die Gemeinden per Dekret die Bestimmungen anwenden können", so Landeshauptmann Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.

Grundsätzlich können die Geschäfte in Südtirol künftig an Werktagen von 6 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 21 Uhr öffnen, erklärte der Landeshauptmann Durnwalder. Neben den täglichen Öffnungszeiten beinhalten die Richtlinien auch die Regelungen zur Sonntagsöffnung: „In Tourismusgemeinden müssen die Geschäfte an mindestens 22 Sonntagen sowie am ersten Weihnachtsfeiertag, dem Oster- und dem Pfingstsonntag geschlossen halten. An diesen drei Feiertagen gilt auch in allen übrigen Gemeinden sowie in Bozen und in Meran das Öffnungsverbot, außerdem müssen in diesen Gemeinden die Geschäfte an mindestens 35 Sonntagen geschlossen bleiben", so Durnwalder. Die Tourismusgemeinden sind jene 17 Gemeinden, die auf jeweils mehr als 300.000 Nächtigungen kommen.

Eine Sonderregelung gibt es zudem für die Grenzgemeinden. In den Gemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers im Münstertal können laut Landeshauptmann Durnwalder an allen Tagen im Jahr offen halten, um gegen die Konkurrenz auf der anderen Seite der Grenze bestehen zu können. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Geschäfte, die bestimmte Produktgruppen verkaufen, etwa Blumenläden oder Zeitschriftenhändler.

Landesrat Widmann wird morgen gemeinsam mit dem Präsidenten des Gemeindenverbandes Arno Kompatscher sowie den Vertretern der Kaufleutevereinigungen die neuen Richtlinien im Detail vorstellen (Einladung folgt).

ohn

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