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LR Widmann zu Ladenöffnung: Schutz von Familie und Kleinbetrieben vor Liberalisierung

Gestern hat die Landesregierung die Richtlinien zu den Ladenöffnungszeiten erlassen, heute (30. Oktober) hat Landesrat Thomas Widmann gemeinsam mit dem Präsidenten des Gemeindeverbandes Arno Kompatscher sowie Paolo Pavan und Walter Amort von den Kaufleutevereinigungen die neuen Vorgaben vorgestellt. Herzstück der Richtlinien ist die Einschränkung der Sonntagsöffnung. „Der Schutz der Familie und der kleinen Betriebe steht für uns vor der völligen Liberalisierung, die sich die Regierung in Rom wünscht", so Widmann.

LR Widmann (2.v.l.) hat gemeinsam mit Ulrich Stofner, Arno Kompatscher, Paolo Pavan und Walter Amort (v.l.) die neuen Richtlinien zur Ladenöffnung vorgestellt. Foto: ohn.

Landesrat Widmann, Gemeindenverbandspräsident Kompatscher und die Kaufleutevertreter Pavan und Amort waren sich bei der Vorstellung der neuen Richtlinien einig: Eine völlige Liberalisierung hätte in Südtirol negative Auswirkungen auf die kleinen Handelsbetriebe und auf deren Mitarbeiter, die sich an Sonn- und Feiertagen hinter die Ladentheke stellen müssten. Vor allem die Familien würden unter einer uneingeschränkten Sonntagsöffnung leiden. Landesrat Widmann unterstrich, dass die Landesregierung und sein Ressort seit Monaten Überzeugungsarbeit bei der Regierung leiste und er guter Dinge sei, dass auch Rom die Südtiroler Regelung akzeptieren werde. Das Südtiroler Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten ist ja von der Regierung angefochten worden, aber so lange das Verfassungsgericht kein Urteil fällt, bleibt es in Kraft und deshalb hat die Landesregierung nun die Richtlinien erlassen, die nun von den Gemeinden per Dekret an die Situation vor Ort angepasst werden können.

Herzstück der Richtlinien sind die Bestimmungen zur Sonntagsöffnung. „Wir glauben an die  Sonntagsschließung, sind aber bereit, in den Tourismusgemeinden eine Anpassung vorzunehmen, um den Bedürfnissen von Urlaubern und Tourismustreibenden entsprechen zu können", so der Landesrat. Grundsätzlich können die Geschäfte in Südtirol künftig an Werktagen von 6 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 21 Uhr öffnen. In Tourismusgemeinden müssen die Geschäfte an mindestens 22 Sonntagen sowie am ersten Weihnachtsfeiertag, dem Oster- und dem Pfingstsonntag geschlossen halten. An diesen drei Feiertagen gilt auch in allen übrigen Gemeinden sowie in Bozen und in Meran das Öffnungsverbot, außerdem müssen in diesen Gemeinden die Geschäfte an mindestens 35 Sonntagen geschlossen bleiben. Die Tourismusgemeinden sind jene 17 Gemeinden, die auf jeweils mehr als 300.000 Nächtigungen kommen, also: Corvara, Wolkenstein, Schenna, Tirol, Kastelruth, Abtei, St. Ulrich, Sexten, Mühlbach, Olang, St. Christina, Enneberg, Ratschings, Stilfs, Rasen-Antholz, Schnals und Toblach.

Landesrat Widmann betont, dass es nun den Gemeinden überlassen sei, jene Sonntage zu bestimmen, an denen offen gehalten werden darf: „Eine Gemeinde wie Dorf Tirol wird andere Bedürfnisse haben wie Sexten und deshalb soll die jeweilige Gemeinde entscheiden, wann geöffnet werden kann und wenn nicht." Widmann betont auch, dass die 35 geschlossenen Sonntage in den nicht-touristischen eine relativ restriktive Regelung darstellen würden: „Wenn man von den 52 Sonntagen jene in der Vorweihnachtszeit abzieht, dann halten wir mit 35 geschlossenen Sonntagen die Belastung für die Betriebe, Mitarbeiter und deren Familien in einem einigermaßen engen Rahmen."

Eine Sonderregelung gibt es zudem für die Grenzgemeinden. In den Gemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers im Münstertal können die Geschäfte an allen Tagen im Jahr offen halten, um gegen die Konkurrenz auf der anderen Seite der Grenze bestehen zu können. „Wenn die Geschäfte in diesen Gemeinden nicht offen halten können, dann können sie nicht überleben, weil sich das Geschäftsvolumen hinter die Grenze verlagert", so der Landesrat.

Gemeindenverbandspräsident Arno Kompatscher betonte, dass es wichtig sei, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen: „Wir haben mit der nun erlassenen Regelung einen vernünftigen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden, so dass Familien und kleine Betriebe geschützt sind. Nun bleibt zu hoffen, dass es gelingt, das Landesgesetz in Rom aufrechtzuerhalten", sagte Kompatscher. Für hds-Präsident Amort sei vor allem die Rechtssicherheit wichtig: „Nach der Verabschiedung des Gesetzes im März war die Definition der Richtlinien durch die Landesregierung wichtig. Nun kann die Regelung vor Ort in den kommenden drei Monaten durch die Gemeinden erfolgen." Sowohl für Amort als auch für Confesercenti-Direktor Pavan sei die Regelung für alle akzeptal. Besonders wichtig sei die Unterscheidung zwischen touristischen und nicht-touristischen Gemeinden.

ohn

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