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Sanierung von Schutzhütten: Prioritätenliste und Pächter-Beteiligung

Welche Sanierungsarbeiten werden wann an welcher Schutzhütte durchgeführt? Antworten auf diese Frage soll eine Prioritätenliste liefern, die im Ressort von Landesrat Florian Mussner ausgearbeitet wird. Zudem hat die Landesregierung heute (26. November) beschlossen, dass sich die Pächter der Hütten an der Sanierung beteiligen können und ihre Ausgaben mit der Miete verrechnet werden.

DiKom

Zwar ist das Land bereits seit Jahren im Besitz der 25 ehemals vom CAI verwalteten Schutzhütten, bis dato hat man allerdings noch keine Einigung mit den Alpenvereinen über die künftige Führung dieser Hütten gefunden. "Wir haben deshalb bereits zweimal die bestehenden Pachtverträge um ein Jahr verlängert, heute haben wir dies ein drittes Mal getan", so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung.

Um allerdings den Pächtern Antworten auf deren drängendste Fragen geben zu können, hat sich die Landesregierung heute auch darauf geeinigt, eine Prioritätenliste für die anfallenden Sanierungsarbeiten zu erstellen. "Mindestens drei der Hütten müssen neu gebaut werden, die anderen weisen zum Teil eklatante Mängel und Schäden auf", so der Landeshauptmann. Mit der Ausarbeitung der Prioritätenliste ist Landesrat Mussner beauftragt worden, der für das Vermögen des Landes ebenso verantwortlich zeichnet, wie für die öffentlichen Bauarbeiten.

Um die Sanierung der Hütten noch weiter zu beschleunigen, setzt die Landesregierung schließlich auf die Zusammenarbeit mit den privaten Pächtern. "Pächter, die ihre Hütte auf eigene Kosten sanieren wollen, können uns die Projekte und Kostenvoranschläge vorlegen, wir überprüfen sie und geben grünes Licht für die Arbeiten", so Durnwalder. Die Kosten müssten zunächst von den Pächtern getragen werden, würden aber - samt Zinsen - von den Mietkosten abgezogen. "So können wir die Hütten im Gegenzug zur Sanierung für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zur Führung übergeben", erklärt der Landeshauptmann.

chr

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