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Abstandsregelungen zwischen Gebäuden mit neuer Rechtslage

LPA - 420 Personen, darunter Projektanten, Planer, Gemeindenvertreter und Landessachverständige, haben an einem Seminar in der Eurpäischen Akademie Eurac teilgenommen, um sich anhand praktischer Beispiele über die Anwendung der Abstandsregelung zwischen den Gebäuden zu informieren.

Interesse für die Informationsveranstaltung über Abstandsregelungen, von der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung mit Gemeindenverband und Interdisziplinärem Ausschuss der Freiberufler und Kollegien organisiert.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Abstandsregelungen zwischen Gebäuden im Zuständigkeitsbereich des Staates liegen; auch die Autonome Provinz Bozen ist demzufolge in diesem Bereich an die Vorgaben des Ministerialdekretes Nr. 1444 vom 2.4.1968 gebunden. Es geht dabei um die Mindestabstandsregelung zwischen den Fassaden mit Fenstern unter Berücksichtigung von Balkonen, Außenstiegen, Erkern und andere Fassadenelementen. Landesrat Hans Berger zeigte sich erfreut über das große Interesse an der Informationsveranstaltung, aber weniger erfreut über die Rechtsprechung: "Dieses Urteil des Verfassungsgerichtshof ist für uns eine überraschende Rechtssprechung, negativ für die Autonomie, weil unsere primäre Zuständigkeit ausradiert wird. Es geht darum, gemeinsam eine genaue Interpretation und Vorgehensweise zu finden und Ausweichmöglichkeiten aufzuzeigen." Der Präsident des Gemeindenverbandes Arno Kompatscher informierte darüber, dass deshalb bereits an einer für alle Gemeinden anwendbare Interpretation gearbeitet wird.

Rechtsanwalt Manfred Schullian  führte in seinem Referat mit dem Titel "Zivil- und verwaltungsrechtliche Auswirkungen des Urteils Nr. 114/2012 des Verwaltungsgerichtshofes" die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Rechtslage ein und zeigte Ansätze von Spielräumen auf. Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, zeigte an konkreten Anwendungsbeispielen, wie geltende Bestimmungen und die neue Rechtslage zu interpretieren sind.

Wegen der großen Nachfrage wird am übermorgigen Donnerstag, dem 29. November, eine zweite Auflage des Seminars angeboten, die jedoch ebenfalls bereits ausgebucht ist.

Anfang Dezember werden die Vorträge auf der Homepage der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/natur-raum

mac

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