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Probleme mit Wohnbaukrediten: "Wir verfügen über Hilfsinstrumente"

Immer mehr öffentlich geförderte Häuslebauer hätten Schwierigkeiten, ihre Wohnbaukredite zu bedienen. Diese Nachricht, die in diesen Tagen durch die Medien gegangen ist, nimmt Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini zum Anlass, um auf die Möglichkeiten der Unterstützung hinzuweisen, die das Land in Notlagen hat.

Eine nicht sonderlich rosige Wirtschaftslage, die Steigerung der Lebenshaltungskosten, eine rigidere Kreditpolitik der Banken und in manchen Fällen zudem noch ein persönlicher Schicksalsschlag: Wann immer Bürger, die mit öffentlicher Hilfe eine Wohnung gekauft oder gebaut haben, nicht mehr imstande sind, die Raten ihres Wohnbaudarlehens zu zahlen, kann das Land helfend einschreiten. "Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, in solchen Notlagen mit konkreten Hilfen einzugreifen", so Landesrat Tommasini, der ergänzt: "Wenn jemand also eine Wohnbauförderung erhalten hat und daraufhin krank wird, seine Arbeit verliert oder ein Todesfall in der Familie seine finanzielle Situation auf den Kopf stellt, dann kann er sich an unsere Ämter wenden, die wiederum alles daran setzen werden, das Wohneigentum des betroffenen zu retten." Dies nicht nur aus humanitären, sondern auch aus sozialen Gründen. "Es ist unser vordringliches Ziel, dieses Eigentum zu retten, weil wir damit eine ganze Reihe sozialer Folgeprobleme verhindern", betont der Landesrat. 

Eine Möglichkeit der Hilfe besteht darin, dem Antragsteller einen einmaligen Beitrag in Höhe von zehn Prozent des Konventionalwerts der Wohnung auszuzahlen. "Das tun wir allerdings nur, wenn wir davon ausgehen können, dass ein solcher Beitrag auch tatsächlich dazu führt, dass sich die Situation nachhaltig bessert", so der Landesrat. Kriterium sei demnach, dass der Beitrag dabei helfe, dass der Antragsteller sein Wohneigentum halten könne. Ist dies nicht der Fall, ist die wirtschaftliche Situation des Antragstellers also so verfahren, dass auch ein einmaliger Beitrag nichts Wesentliches daran änder, sieht die Wohnbaupolitik der Landesregierung noch eine zweite Möglichkeit vor: "Wir können in diesem Fall die betroffene Wohnung über das Wohnbauinstitut ankaufen, der Antragsteller darf im Normalfall auch selbst in der Wohnung bleiben, verliert also 'nur' das Eigentum", erklärt Tommasini.

Wer immer sich in einer solchen Notlage befindet, kann sich an das Landesamt für Wohnbauförderung wenden. Es findet sich im Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen und ist telefonisch unter 0471 418740 oder per E-Mail an die Adresse wohnbaufoerderung@provinz.bz.it zu erreichen.

chr

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