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Wettbewerb um 40 Mittelstands-Wohnungen: Vorzug für Familien

Nach den 60 schon im Vorjahr zugewiesenen in der Kaiserau bringt die Landesregierung die Anzahl der Mittelstands-Wohnungen in Bozen in einem weiteren Schritt auf runde 100. Die Landesregierung hat gestern (3. Dezember) auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini einen entsprechenden Wettbewerb auf den Weg gebracht - samt einer Vorzugsschiene für junge Familien.

LPA

Mit dem gestrigen Beschluss ermächtigt die Landesregierung das Wohnbauinstitut (Wobi), 40 seiner Wohnungen in Bozen dem Mittelstand vorzubehalten und für deren Zuweisungen einen entsprechenden Wettbewerb in die Wege zu leiten. Es geht dabei um eine Zuweisung der Wohnungen nach dem Modell der zehnjährigen Mietrotation. "Im Klartext heißt dies, dass wir Mittelstands-Familien für maximal zehn Jahre eine Wohnung zu einem Zins überlassen, der sich am Landesmietzins orientiert, sie also finanziell entlasten, liegen die Mietpreise auf dem freien Markt doch um ein Vielfaches höher", erklärt Tommasini dazu.

Genau dies ist auch das Ziel, das die Landesregierung mit der Einführung der Mittelstands-Förderung, des "Social Housing" verfolgt: "Vor allem junge Familien, deren Einkommen knapp über den geltenden Grenzen für die klassische Wohnbauförderung liegt, hatten bisher kaum Chancen, eine leistbare Wohnung zu finden", so der Landesrat. Die Folge: Aufgrund der hohen Mietpreise konnte kaum Kapital aufgebaut werden. "Für solche Familien war der Traum vom Eigenheim eine Utopie", so Tommasini.

Den Hebel setzt das Land deshalb bei den Mietkosten an, die zehnjährige Zuweisung einer billigen Wohnung soll wiederum den Familien die Möglichkeit geben, Kapital aufzubauen. "Nach Ablauf des geförderten Mietvertrags haben diese Familien dann die Chance, auf dem freien Markt aktiv zu werden", erklärt der Landesrat. Damit auch wirklich die Zielgruppe erreicht wird, die die Landesregierung vor Augen hat, junge Mittelstands-Familien also, wird der Wettbewerb, den die Landesregierung gestern auf den Weg gebracht hat, entsprechend gestaltet. "Wir räumen darin jenen Antragstellern eine Vorzugsschiene ein, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht mehr als 45 Jahre alt sind und Kinder haben", so der Landesrat. Formell ausgeschrieben wird der Wettbewerb in den nächsten Tagen vom Wobi.

chr

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