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Invalidenpensionen werden früher ausgezahlt
Das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden teilt mit, daß die Auszahlung der monatlichen finanziellen Leistungen an Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme mit Wirkung ab Jänner 2003 auf den zweiten Tag des Monats vorverlegt worden ist.
Ab Jänner werden also die den Betroffenen zustehenden Beträge bei den jeweiligen Postämtern bzw. Banken verfügbar sein; im übrigen ändert sich am Zahlungsvorgang nichts.VA