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Exportaktion: Neue Fördermaßnahmen treten heute in Kraft

Neue Märkte erschließen, den Aktionsradius heimischer Unternehmen vergrößern, neue Wertschöpfung und Jobs schaffen: Die Ziele, die der "Exportaktion" der Landesregierung zugrunde liegen, sind ehrgeizig, die Förderinstrumente reichen daher weit: von Messeauftritten über die Produktinszenierung bis hin zur Anpassung an neue Märkte. Heute (12. Dezember) ist das Maßnahmenpaket in Kraft getreten.

LPA

Die Internationalisierung der Südtiroler Wirtschaft sei ein strategisches Ziel: "Nach wie vor liegt die Exportquote im Land niedriger als in anderen Regionen, gerade in Zeiten der Krise wird der heimische Markt aber zu klein, um weiter Wachstum zu garantieren", erklärt Landesrat Thomas Widmann. Er hat deshalb ein Paket an Maßnahmen in die Landesregierung gebracht, die zum Ziel haben, das Risiko von Unternehmen auf fremden Märkten zu mindern und gleichzeitig die Chancen zu erhöhen, dass sie dort Fuß fassen können.

Dafür müssten erst einmal die Grundlagen geschaffen werden: "Damit ein Unternehmen erfolgreich exportieren können, müssen sie den Markt gut genug kennen, müssen wissen, welche Bedürfnisse herrschen und wie sie diese mit ihren Produkten befriedigen können", so Widmann. Deshalb sehe das Exportpaket der Landesregierung die Förderung der Markterforschungen sowie Initiativen zur Martkerschließung vor. Erstmals werden damit etwa auch Beiträge für Vertriebsexperten vor Ort gewährt, deren Kosten bis zu 50 Prozent und maximal 20.000 Euro vom Land getragen werden können.

Damit den Produkten "Made in Südtirol" zudem eine Bühne geschaffen werden kann, gibt's künftig auch höhere Beiträge für Messeauftritte in neuen Zielmärkten (der Beitragssatz ist von 50 auf 70 Prozent angehoben worden). Auch Initiativen zur Produktinszenierung, also Events zur Absatzförderung, können nun bezuschusst werden. "Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Südtiroler Unternehmen ihre Produkte gezielt auf den neuen Absatzmarkt abstimmen können, wir fördern deshalb auch die Produktanpassung", erklärt der Landesrat.

Die heute in Kraft getretenen Maßnahmen der "Exportaktion" sind zeitlich begrenzt. "Nachdem es sich um Sonderförderungen handelt, haben wir sie auf rund zwei Jahre beschränkt, sie laufen demnach Ende 2014 aus", so der Landesrat. Neben dem zeitlichen Limit gilt übrigens auch das finanzielle der De-minimis-Regelung der EU, die vorsieht, dass der Gesamtbeitrag an ein Unternehmen 200.000 Euro in drei Jahren nicht überschreiten darf.

chr

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