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Landesregierung beschließt Mietzuschüsse für neue Unternehmen

Drei Ziele, ein Dutzend Maßnahmen: Die Landesregierung ist an gleich mehreren Fronten aktiv, um der Wirtschaft in Südtirol neue Impulse zu verleihen. Heute (17. Dezember) ist eine weitere der insgesamt zwölf Wirtschaftsförderungsmaßnahmen beschlossen worden: die Einführung von Mietzuschüssen für neue Unternehmen.

LPA

Die drei Ziele, die die Landesregierung verfolgt, sind die Belebung der Wirtschaft, die Stärkung des Standorts und die Sicherung der Arbeitsplätze. Dafür hat Landesrat Thomas Widmann gleich ein ganzes Dutzend Maßnahmen auf den Weg gebracht. "Sie sollen Südtirol nicht nur aus der Krise führen, sondern unsere Wirtschaft auch nachhaltig stärken", so Widmann. Heute ist eine weitere dieser Maßnahmen von der Landesregierung offiziell beschlossen worden. Dabei geht's zum um die Einführung von Mietzuschüssen für neue Unternehmen.

Die heute beschlossenen neuen Beiträge gelten für Firmen, die in Südtirol erstmals eine Tätigkeit ausüben. "Es können demnach heimische Unternehmen von den Zuschüssen profitieren, aber auch auswärtige, die sich in Südtirol niederlassen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Die Zuschüsse können in den ersten beiden Jahren der Tätigkeit gewährt werden, sie betragen im ersten Jahr bis zu 75, im zweiten Jahr bis zu 50 Prozent der Mietkosten, die wiederum den gesetzlich geregelten Mietzins nicht überschreiten dürfen. "Durch diese Einschränkung verhindern wir, dass die Mieten wegen des Beitrags bewusst in die Höhe getrieben werden", so Widmann.

Gekoppelt ist der Erhalt des Mietzuschusses zudem an die Schaffung von Jobs. So sieht die Zuschussregelung vor, dass nur Firmen in den Genuss der Beiträge kommen können, die mindestens vier Mitarbeiter beschäftigen. "So schaffen wir einen Anreiz für die Gründung neuer Unternehmen und die Schaffung von Jobs, dazu fördern wir aber auch die stärkere Nutzung bestehender Betriebsimmobilien anstelle der Errichtung neuer", so der Landesrat. Gerade was die Gründung bzw. Ansiedlung neuer Unternehmen betrifft, verwies Landeshauptmann Durnwalder indes auch auf die mit dem Finanzgesetz beschlossene Befreiung neu in Südtirol tätiger Unternehmen vom Landeszuschlag auf die Wertschöpfungssteuer IRAP.

Die Sonderförderaktion, in die auch die Einführung der Mietzuschüsse fällt, beginnt am 1. Jänner 2013 und läuft am 31. Dezember 2014 aus. Die Mietverträge müssen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden.

chr

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