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Landesrat Saurer zum morgigen internationalen Tag der Kinderrechte

LPA - Der 20. November gilt auf der ganzen Welt als Tag der Kinderrechte. "Den Tag der Kinderrechte sollten wir zum Anlass nehmen, auf die grundlegenden Rechte der Kinder aufmerksam zu machen und Bilanz darüber zu ziehen, was erreicht wurde, und wo es Defizite in der Umsetzung der Kinderrechte gibt", so Landesrat Otto Saurer zum morgigen internationalen Tag der Kinderrechte. Der Landesrat für Personal-, Gesundheits- und Sozialwesen ruft in einer langen Erklärung die Gesellschaft und Politik dazu auf, die Rechte von Kindern wirkungsvoll zu vertreten.

"Die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 ist ein Meilenstein zum Schutz des Kindes und wird daher in der ganzen Welt gebührend gefeiert. Mit der Unterzeichnung dieser Konvention im Jahr 1989 wurden in einer verbindlichen Rechtsform persönliche, politische, soziale wirtschaftliche und kulturelle Rechte für Minderjährige festgehalten. Das Abkommen garantiert dem Kind über die klassischen Menschenrechte und die sozialen Grundrechte (Bildung, Gesundheit, Sozialfürsorge) hinaus eine eigenständige Rechtsstellung, insbesondere auch bei Adoptionen oder als Flüchtling. Die Wandlung des Minderjährigen vom einfachen Objekt des Schutzes innerhalb der familienrechtlichen Beziehungen zum Rechtssubjekt als Träger von subjektivem Recht, legt nämlich sowohl den Staaten als auch den Eltern, welche nun nicht mehr als Träger des ´Familienrechts` in Bezug auf die Kinder betrachtet werden können, Verpflichtungen auf.

Die Verpflichtung, welche die Staaten mit der Ratifizierung der Konvention aus dem Jahre 1989 übernommen haben, verlangt aber auch von den örtlichen öffentlichen Verwaltungen konkrete Anstrengungen, um den in der Konvention enthaltenen Grundsätzen entsprechend Rechnung zu tragen. Diese Grundsätze sind wegweisend auch für unsere Sozialpolitik für Minderjährige und Familien. Sie sind auch in den Maßnahmen für diese Zielgruppen im Sozialplan 2000-2002 enthalten.

In Südtirol wurde in diesem Sinne ein Netz an Diensten zum Schutz und der Unterstützung der Minderjährigen und der Familie entwickelt, welches in Zukunft noch weiter ausgebaut werden wird. Ich möchte erinnern, dass im Jahr 2000 immerhin 2073 Kinder und Jugendliche und 1428 Familien von den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften betreut worden sind. Unter den Maßnahmen für Minderjährige ist vor allem die familiäre (Vollzeit- oder Teilzeit-) Anvertrauung zu erwähnen, mittels welcher 653 Kinder 523 Pflegefamilien anvertraut wurden. 8206 Klienten haben sich im Jahr 2000 an die Familienberatungsstellen gewandt. In den Kinderhorten des Landes wurden im Jahre 2001 510 Kinder betreut. Die 176 Tagesmütter, davon 105 aktiv tätige, haben im Jahr 2001 in ihren Wohnungen 584 Kinder betreut.

Kinder sind Teil der Gesellschaft. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen können daher nicht ohne Auswirkungen auf die Kinder bleiben. Dazu gehören auch politische Entscheidungen, welche die Belange von Kindern betreffen, so zum Beispiel in der Verkehrs-, Umwelt- oder Wohnraumpolitik. Aber auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Entscheidungen wirken sich auf Kinder aus, etwa im Zusammenhang mit den Chancen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Vater oder Mutter.

Kinderpolitik ist deshalb immer Querschnittspolitik, das heißt sie muss ihr Augenmerk überall dorthin richten, wo aktuell oder langfristig die Interessen der jungen Menschen tangiert sind.

Bereits in den ersten Zeilen der Konvention ist der Grundsatz enthalten, dass das Kind das Recht auf besondere Hilfe und Betreuung hat und dass die Familie – als Basiseinheit der Gesellschaft und natürliches Umfeld für das Wachstum und Gedeihen seiner Mitglieder und insbesondere der Kinder - besonderen Schutz und angemessene Betreuung erfahren muss, um ihre Rolle in der Gesellschaft wahrnehmen zu können.

Die grundlegenden Veränderungen demographischer und sozioökonomischer Natur, welche sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in Europa und allgemein im gesamten westlichen Raum durchsetzten, sind unvermeidbar auch in Südtirol festzustellen.

Tatsächlich hat die Familie in Südtirol, wie auch im restlichen Italien und in anderen europäischen Ländern, wenn auch mit einem anderen Zeitrhythmus, einen wichtigen Evolutionsprozess durchgemacht, der zu einer Vervielfältigung der Familienformen und folglich zu einem Wandel der Bedürfnisse geführt hat, welche die Familien- und Kinderpolitik nun zu befriedigen hat.

Um die bisher in der Familienförderung durchgeführten Maßnahmen besser koordinieren zu können, hat eine Arbeitsgruppe unter meinem Vorsitz einen bereichsübergreifenden Zielkatalog aktiver Familienförderung formuliert, der einer größtmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse der Familien entsprechen sollte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von steuerlichen Erleichterungen für Familien über Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zur Schaffung von Lebens- und Spielraum für die Kinder und der gesellschaftspolitischen Anerkennung der Familie. Weiters wurde die Einführung eines Kindergeldes und die Entwicklung der Kinderbetreuungsdienste überlegt.

Die Kinder sollen allerdings in ihren Rechten nicht nur geschützt sondern auch gefördert werden. Um eine harmonische und vollständige Entwicklung einer – persönlichen sowie sozialen - Identität des Kindes zu fördern, unterstützt das Land besondere und zukunftsweisende Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Lichte der Grundsätze laut Staatsgesetz Nr. 285 aus dem Jahr 1997. Nur durch die vernetzte Zusammenarbeit und gemeinsame Planung der Bereiche Sozialwesen, Erziehung, Schule, Jugendarbeit und Sanität wird es möglich, den Bedürfnissen der jungen Menschen in unserem Land Rechnung zu tragen. Dabei geht es nicht nur darum, jungen Menschen in schwierigen Situationen zu helfen, sondern vor allem auch darum solchen Situationen vorzubeugen und die Rechte der Jugendlichen zu fördern und aktiv zu vertreten.

Aktiv geworden ist das Land auch im Minderjährigen-Strafbereich. Seit 1. Oktober 2002 läuft ein Pilotprojekt zum Täter-Opfer-Ausgleich. Ein mit dem Justizministerium in Südtirol unterzeichnetes Einvernehmensprotokoll hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Aus der Sicht der Wiedergutmachungsjustiz hat der Täter-Opfer-Ausgleich das Ziel, das Verantwortungsbewusstsein beim minderjährigen Täter, beim Opfer und auch bei der Gesellschaft zu aktivieren, eine Kultur der Kommunikation zu fördern und damit zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenlebens beizutragen. Beim Minderjährigen geht es darum, einen Entwicklungs- und Wandlungsprozess auszulösen, während das Opfer als direkt Beteiligter aufgewertet wird, indem man ihm die Möglichkeit gibt, das eigene Unbehagen zu äußern. Die Gesellschaft nimmt aufgrund einer neuen Denkweise am Geschehen teil. Diese Denkweise hat die Lösung der Konflikte und nicht die Bestrafung zum Ziel hat. Dies bewirkt einen gesellschaftlichen Wachstumsprozess und bekräftigt und erhöht das gesellschaftliche Gespür von sozialer Sicherheit.

Ein effizientes System an Diensten kann auf alle Fälle nicht von der Aufwertung eines gemeinsamen Dienstleistungsnetzes und der Förderung von Selbsthilfeinitiativen absehen. In diesem Bereich bestehen bereits interessante Beispiele in Südtirol wie z.B. die Eltern-Kind-Zentren und die Familienverbände. Andere Organisationen werden diesem Beispiel in Zukunft folgen. Auch die Prävention- und Animationsinitiativen, welche in Zusammenarbeit und mit der Integration zwischen Sozialdiensten, Schule und Freizeitdiensten, die sich um Minderjährige kümmern, entstehen, müssen weitergeführt werden.

Im Geist einer immer integrierteren Form von öffentlichen und privaten Initiativen, in einer immer größer werdenden Anerkennung der Familie mit ihrem informalen Netz und ihren Vereinsformen, wird es nun möglich sein, ein System von ´welfare community` zu verwirklichen, welches auch in der Lage sein wird, allen Kindern eine effektive und volle Anerkennung ihrer Rechte zu bieten", so Landesrat Saurer wörtlich.

"Wir Erwachsenen müssen lernen, bewusst hinzuhören, was Kinder brauchen, wünschen und hoffen. Dieser 20. November soll Gelegenheit geben, nachzudenken und neue Anreize und Energien freizusetzen, um das Ziel des vollständigen Schutzes der Kinder und Jugendlichen zu erreichen", meint der Landesrat abschließend.

SAN

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