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Neuer Mietbeitrag: Informationen im Netz

LPA - Mit Jahresbeginn wurden das "Wohngeld" des Landeswohnbauinstituts (WoBI) und das von den Sozialsprengeln ausgezahlte Mietgeld zum Mietbeitrag zusammengelegt. Informationen dazu erteilt die Landesabteilung Familie und Sozialwesen auf ihrer Webseite.

Das Wohngeld verschwindet aber nicht sofort: Bis zum Auslaufen des jeweiligen Mietvertrages kann weiterhin beim WoBI um das Wohngeld zu den bisherigen Bedingungen angesucht werden. Wie die Übergangsregelungen im Detail aussehen und unter welchen Voraussetzungen der neue Mietbeitrag bezogen wird, ist auf der Webseite der Landesabteilung Familie und Sozialwesen (www.provinz.bz.it/sozialwesen) unter der Rubrik "Mietbeitrag - neue Regelung" nachzulesen.

jw

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