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LR Theiner zur Betreuung in Alters- und Pflegeheimen: Genaue Auflagen

Derzeit gibt es in Südtirol 75 akkreditierte Alters- und Pflegeheime mit etwa 4050 Plätzen, für deren Führung eine Genehmigung des Landes erforderlich ist. "Als sozio-sanitäre Einrichtungen unterliegen sie genauen Auflagen in Hinblick auf Bau, Personal, Führungskriterien und Sicherheitsbestimmungen", stellt Soziallandesrat Richard Theiner im Hinblick auf den heute (10. Jänner) in der "Neuen Südtiroler Tageszeitung" erschienenen Artikel klar, der Missstände in zwei privaten Pflegestrukturen aufzeigt.

LPA.

„Die Einrichtungen unterliegen der Aufsicht des Landes in Hinblick auf die Akkreditierungskriterien und Brandschutzbestimmungen. Der Sanitätsbetrieb überwacht die Hygienebestimmungen. Als sozio-sanitäre Einrichtungen erfolgen in diesen Einrichtungen auch periodische Kontrollen durch die Carabinieri der NAS. Aufgrund dieser Aufsichtstätigkeiten gibt es in jedem einzelnen Heim in Südtirol im Schnitt mehrmals im Jahr unangekündigte Kontrollen", unterstreicht Landesrat Theiner. Zudem haben die meisten Südtiroler Heime in den letzen Jahren Systeme der internen Kontrolle und Qualitätsentwicklung aufgebaut, die ebenfalls einen angemessenen Standard garantieren.

Da es sich um sozio-sanitäre Einrichtungen handle, die kranke, pflegebedürftige und oft demenzkranke Personen betreuen, muss laut Landesrat Theiner klar zwischen Situationen unterschieden werden, die in dieser Art von Strukturen unvermeidlich vorkommen, wie Verhaltensauffälligkeiten von Heimbewohnern mit Demenz. Grundlegend und strikt von diesen zu trennen sind hingegen unakzeptable und gravierende Mängel einer Einrichtung etwa im Hinblick auf Betreuung oder Hygiene.

Außerhalb der akkreditierten Alters- und Pflegeheime gibt es auch noch Strukturen, die nicht akkreditiert sind, über keinerlei Genehmigungen des Landes verfügen und sich selbst als „Wohngemeinschaften" definieren. „Da die Tätigkeit dieser Strukturen aber de facto der eines Altersheimes entspricht, wurden in den letzten Jahren und auch aufgrund von Meldungen und Hinweisen von verschiedenen Seiten von Seiten des Landes systematisch und wiederholt entsprechende Kontrollen durchgeführt und Maßnahmen gesetzt", so Landesrat Theiner. In einem Fall musste sogar ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

„Südtirol hat international einen hohen Standard in der Pflege und ein engmaschiges Kontrollsystem", so Landesrat Theiner. „Sollte es in einzelnen Fällen Missstände geben, ist es richtig, dass dies aufgezeigt wird und vor allem dass gegen diese Missstände vorgegangen wird."

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