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Tourismusfinanzierung: Landesregierung beschließt gestaffelten Gästebeitrag

Gestaffelt nach Hotel-Kategorien wird ab 2014 in Südtirols Tourismus ein Gästebeitrag eingehoben. Die Landesregierung hat heute (14. Jänner) festgelegt, dass der Beitrag 0,7 bis 1,3 Euro pro Übernachtung ausmachen wird und gegebenenfalls von den Gemeinden angehoben werden kann.

LPA

Einen Gäste- und einen Marketingbeitrag sieht das neue Gesetz zur Tourismusfinanzierung in Südtirol vor. Während der Marketingbeitrag, der von den Betrieben aufgebracht werden muss, ein freiwilliger bleibt, solange damit die bisherige Summe zur Finanzierung der Tourismusvereine und -verbände erreicht wird, ist der Gästebeitrag ein obligatorischer und wird vom Gast bezahlt. Heute galt es für die Landesregierung, die Richtlinien für diesen Beitrag zu erarbeiten, wobei sich die Linie eines je nach Beherbergungs-Kategorie gestaffelten Beitrags durchgesetzt hat.

Demnach müssen Gäste von Privatvermietern, Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben sowie Ein- und Zwei-Sterne-Hotels künftig 0,7 Euro pro Übernachtung an Beitrag aufbringen. Für Drei-Sterne-Hotels beträgt der Gästebeitrag einen Euro, bei Vier- und Fünf-Sterne-Betrieben beläuft er sich auf 1,3 Euro. Allerdings gibt es für die Gemeinden die Möglichkeit, auf der Basis eines Gutachtens der zuständigen Tourismusorganisation diesen Beitrag anzuheben, und zwar "bis zu zwei Euro pro Übernachtung und gegebenenfalls auch nur auf bestimmte Kategorien beschränkt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Drei Gästegruppen bleiben darüber hinaus von der Pflicht zur Bezahlung des Gästebeitrags ausgenommen. Es sind dies Kinder unter 14, Schülergruppen sowie die Gäste von Schutzhütten.

"Der Gästebeitrag wird vom Gastwirt eingehoben, der damit als Inkasso-Beauftragter fungiert", so Durnwalder. Mit anderen Worten: Der Beitrag ist in der Buchhaltung des Hotelbetriebs nur ein Durchlaufposten, nachdem er monatlich an die Gemeinde abgeführt werden muss. Diese verteilt danach die eingehobenen Beträge an die Tourismusorganisationen, und zwar nach einem heute ebenfalls von der Landesregierung festgelegten Schlüssel: So gehen 80 Prozent der Einnahmen an den lokalen Tourismusverein, während 20 Prozent dem Tourismusverband vorbehalten bleiben. "Lokale Erhöhungen bleiben zur Gänze in der jeweiligen Gemeinde", so der Landeshauptmann heute. Was die Tourismusverbände betrifft, gibt es allerdings eine Einschränkung: In den Genuss der Beiträge kommen nur Verbände, die mindestens 1,8 Millionen Übernachtungen jährlich aufzuweisen haben. "Für drei Verbände - Seiseralm Marketing, Tauferer Ahrntal und Rosengarten-Latemar - bedeutet dies, dass sie sich einem größeren anschließen müssen, wenn sie von den Zahlungen profitieren wollen", so Durnwalder.

"Ich bin überzeugt, dass die gesamte Regelung einen guten Kompromiss zwischen den Vorstellungen aller Beteiligten darstellt und deshalb auch für alle tragbar ist", so das Fazit des Landeshauptmanns heute. 

chr

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