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Anfechtungen: Landesregierung zu Integrationsgesetz, Zahlungen des Staates, Sozial- und Zivildienst

Die Landesregierung musste sich heute (21. Jänner) mit einer ganzen Reihe von rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen: Diskutiert wurde über das rückverwiesene Integrationsgesetz, die vom Staat angefochtene Landesregelung in Sachen Zivil- und Sozialdienst, die vom Staat einbehaltenen Gelder und ein Zivilgerichtsverfahren in Florenz.

LPA

Im Integrationsgesetz sind zum ersten Mal alle Bereiche, die in Zusammenhang mit der Einwanderung stehen, einbezogen und zusammengefasst worden. Unter anderem ist auch der Zugang von Einwanderern zu Leistungen des Landes, die über den vom Staat vorgeschriebenen Standard hinausgehen, geregelt worden. Im Gesetz ist festgelegt, dass finanziellen Leistungen an eine mindestens fünfjährige Ansässigkeit geknüpft sind. Dieser Passus ist vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt worden, weil er eine Ungleichbehandlung darstelle. Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte heute nach der Sitzung der Landesregierung, dass die Rechtsämter des Landes beauftragt worden seien, die Urteilsbegründung genauestens zu durchleuchten, um einen Kompromiss für die Zukunft finden zu können. Wie Durnwalder betonte, habe die Landesregierung durch die Ansässigkeitsregelung keine Ungleichbehandlung, sondern viel mehr gerechte Korrekturmaßnahmen beim Zugang zu den Sozialleistungen einführen wollen: „In fast allen europäischen Regionen gibt es Ausgleichsregelungen. Wir brauchen einen Kompromiss, damit weder die Südtiroler noch die Menschen, die nach Südtirol kommen, benachteiligt werden. Es darf aber auch nicht so sein, dass Menschen nur wegen der Sozialleistungen nach Südtirol kommen." Durnwalder erklärte, dass die 5-Jahres-Klausel nach Rücksprache mit dem seinerzeitigen EU-Kommissar Frits Bolkestein eingeführt worden sei: „Bolkestein hat uns damals versichert, dass ein gewisser Ansässigkeitszeitraum vorgegeben werden kann, um Missbrauch auszuschließen. Fünf Jahre schien dabei eine durchaus zulässige Lösung. Das Verfassungsgericht ist aber gegen jegliche zeitliche Beschränkung."

Auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht lässt sich die Landesregierung hingegen in Sachen Sozial- und Zivildienst ein. Der freiwillige Zivildienst bietet Jugendlichen bis zum Alter von 28 Jahren die Möglichkeit, eine wertvolle Berufs- und Arbeitserfahrung zu machen und dabei 433,8 Euro im Monat zu verdienen. Außerdem gibt es den freiwilligen Sozialdienst oder Zivildienst für Personen, die älter als 28 Jahre sind. Dieser Dienst bietet beispielsweise auch Senioren die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten. Laut Landeshauptmann Durnwalder habe die Regierung die Regelungen zum freiwilligen Sozialdienst angefochten, weil sie der Auffassung sei, dass es sich dabei um eine Form des Zivildiensts handle, für den der Staat die gesetzgeberische Zuständigkeit habe.

Auch in einem weiteren Fall wendet sich die Landesregierung an das Verfassungsgericht. Der Staat verweigert mit einem Dekret des Finanzministers vom November 2012 die Auszahlung von 68,5 Millionen Euro an das Land, und zwar mit dem Hinweis auf die Sanierung des Staatshaushaltes. Damit will sich die Landesregierung wie schon in einigen ähnlich gelagerten Sachverhalten nicht abspeisen lassen: „Die Regierung muss verstehen, dass sie so nicht vorgehen kann. Es geht einfach nicht an, dass der Staat Gelder einbehält, die uns zustehen. Wir hoffen, dass mit der Regierung nach den Neuwahlen eine neue Basis der Zusammenarbeit möglich ist, und peilen den Übergang der Agentur für Einnahmen auf das Land an. Dann würden Einlassungen wie diese der Vergangenheit angehören, weil das Land Südtirol die Steuern eintreibt und dann dem Staat dessen Anteil überweist", so der Landeshauptmann.

Auch auf ein zivilgerichtliches Verfahren wird sich die Landesregierung einlassen: Bei dem Prozess in Florenz geht es um überhöhte Preise beim Handel mit Medikamenten, bei dem auch das Land zu den potenziell Geschädigten gehört.

ohn

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