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Landesregierung erhöht Leistungen für Zivilinvaliden

Sowohl die Zulagen als auch die Einkommensgrenzen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden für 2013 erhöht. Dies hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrat Richard Theiner beschlossen.

Das Land übernimmt die auch auf Staatsebene durchgeführte Erhöhung der staatlichen Zivilinvalidenrente sowie der restlichen staatlichen Leitungen für Zivilinvaliden: Die Rente für Invaliden, Blinde, Gehörlose sowie die Zulage für minderjährige Teilinvaliden wird um acht Euro monatlich erhöht und beträgt für das laufende Jahr 430,84 Euro. Zwischen 1,28 und 3 Prozent erhöht wurden auch das Begleitgeld für Zivilinvaliden und für Blinde sowie die Zulagen für Blinde und Sehschwache sowie für Gehörlose.

Die Einkommensgrenze für den Bezug der Leistungen ist um 500 Euro auf 16.127,30 Euro erhöht worden. Diese gilt für Vollinvaliden, Voll- und Teilblinde sowie für Gehörlose. Für Teilinvaliden beträgt die Einkommensgrenze im laufenden Jahr 4.738,63 Euro und liegt damit um 138 Euro höher als 2012.

Insgesamt beziehen knapp 5000 Menschen in Südtirol die Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose. Dafür werden rund 41 Millionen Euro pro Jahr aufgewendet.

ohn

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