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Fasching: Landesämter nachmittags geschlossen

LPA - An den traditionellen Faschingsfeiertagen am Donnerstag, 7. Februar, und am Dienstag, 12. Februar 2013, bleiben die öffentlichen Ämter der Landesverwaltung jeweils am Nachmittag geschlossen.

Den langen Donnerstag wird es in dieser Woche nicht geben. Am 7. Februar ist nämlich der so genannte Unsinnige Donnerstag und die Landesämter bleiben am Nachmittag geschlossen. Auch am Dienstag kommender Woche, dem Faschingsdienstag, 12. Februar 2013, bleiben die Ämter der Landesverwaltung am Nachmittag geschlossen. Die Schließung der öffentlichen Ämter am Unsinnigen Donnerstag und am Faschingsdienstag ist vom Gesetz her vorgesehen.

SAN

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