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Bausparen, Steuerguthaben, EEVE: Neue Ansätze in Wohnbaupolitik

Neue Wege will die Landesregierung in der Wohnbaupolitik beschreiten. In der heutigen (4. Februar) ersten Diskussion zur Überarbeitung des Wohnbaugesetzes wurden Bausparmodelle ebenso angedacht, wie Beiträge für Asbest-Sanierungen, das Vorwegnehmen von Steuerboni bei Sanierungen oder die Anwendung der EEVE als Grundlage für den geförderten und sozialen Wohnbau.

LPA

Der wohl wichtigste neue Ansatz in der Wohnbaupolitik der Landesregierung ist das Bausparen. "Wir wollen Kleinsparer dabei unterstützen, genügend Kapital anzusparen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Dies soll über ein Modell funktionieren, das auf dem Zusatzrentenfonds Pensplan basiert und entsprechende Vergünstigungen für Bauspar-Guthaben vorsieht. Dazu kommt das Ziel der Landesregierung, Bausparern verbilligte Kredite sowie höhere Verlustbeiträge zukommen zu lassen. "Das ganze Modell werden wir allerdings noch einmal analysieren und vor allem mit der Spitze von Pensplan besprechen", so Durnwalder. Bereits am kommenden Montag wird die Pensplan-Spitze deshalb zur Sitzung der Landesregierung eingeladen.

Neben dem Bausparen hat die Landesregierung heute auch bereits anderen neuen Ansätzen im Wohnbaugesetz den Weg geebnet. So sollen etwa künftig auch Private unterstützt werden, wenn diese ihre asbestbelasteten Wohnungen sanieren wollen. Zudem will man die Sanierung bestehenden Wohnraums dadurch ankurbeln, dass die vom Staat vorgesehenen zehnjährigen Steuerguthaben vom Land vorgeschossen werden. "Allerdings ist auch hier noch zu studieren, ob und wie wir dazu die Möglichkeit haben", erklärte heute der Landeshauptmann.

Neben "normalen" Sanierungen sollen auch die energetischen Sanierungen wieder gefördert werden, dazu kommt ein Passus, der vor allem Gemeinden freuen wird: Sie sollen künftig für die zur Erschließung neuer Wohnbauzonen notwendigen Geldmittel auf den Rotationsfonds zurückgreifen können, und zwar auf Darlehen mit einer Laufzeit von vier anstatt der bisherigen drei Jahre. Darüber hinaus will die Landesregierung das System der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserhebung EEVE auch auf den Bereich Wohnbau ausdehnen. "Das bringt nicht nur eine einheitlichere Bewertung von Einkommen und Vermögen mit sich, sondern auch eine bürokratische Entlastung der Bürger", so Durnwalder.

Schließlich soll im neuen Wohnbaugesetz auch ein Ad-hoc-Artikel für die vom Erdrutsch im Gadertal Betroffenen Platz finden. Auch ihnen soll beim Aufbau neuer Wohnmöglichkeiten geholfen werden.

chr

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