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Meldung der Traubenernte und der Weinproduktion für das Jahr 2002/2003

Die Landesabteilung Landwirtschaft weist darauf hin, daß im Sinne der EU-Verordnungen die Meldungen der Traubenernte und der Weinproduktion 2002/2003 in fünffacher Ausfertigung innerhalb 10. Dezember abgegeben werden müssen.

Die ausgefüllten Formulare müssen bei der Gemeinde vorgelegt werden, in der, im Falle der Weinrpoduktionsmeldung, der Verarbeitungsbetrieb bzw. dessen größter Zweigbetrieb liegt, und im Falle dr Traubenerntemeldung die Rebflächen mit der größten Ausdehnung liegen. - Zweisprachige Vordrucke für die Meldung können bei der Handelskammer Bozen oder beim Landesamt für Obst- und Weinbau, Bozen, und dessen Bezirksämtern bezogen werden.

Von der Meldepflicht der Ernte sind alle Weinbaubetriebe betroffen, ausgenommen jene, die weniger als 1000 m² Rebfläche besitzen und die daraus erzeugten Produkte nicht verkaufen. Die Weinerzeuger sind ihrerseits verpflichtet, die Produktionsmeldung abzugeben, sofern sie mehr als 10 hl Wein erzeugen.

Die Abteilung Landwirtschaft weist darauf hin, dass die Meldungen nicht nur statistischen Zwecken dienen, sondern auch zur Kontrolle der Traubenproduktion und der Hektarerträge in Zusammenhang mit der obligatorischen Tafelweindestillation herangezogen werden. Bei Unterlassung der Meldung bzw. bei falschen Angaben in derselben sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen. Zudem werden die betroffenen Betriebe von den EU-Beihilfen zur Stützung des Weinmarktes ausgeschlossen.

VA

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