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Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten: Neue Kriterien online

LPA - Der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro des Landes vergeben auch heuer wieder Förderpreise für Diplomarbeiten und Dissertationen im Bereich der Chancengleichheit. Die diesbezüglichen Kriterien wurden nun überarbeitet und geändert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass die zugelassenen Arbeiten neu definiert wurden, dass auch Arbeiten in englischer Sprache abgegeben werden können, und dass als jährliche Abgabefrist zukünftig der 28. Februar gilt.

„Unser Hauptanliegen besteht darin, dass junge Studierende sich mit Themen rund um die Chancengleichheit und die Frauen auseinandersetzen. Durch ihre Arbeiten erhoffen wir uns neue Sichtweisen und interessante Ergebnisse in Bezug auf die behandelten Inhalte", kommentiert Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen die neuen Kriterien. Die Förderpreise dienen laut Oberhammer der Motivation und sollen Arbeiten im Bereich der Chancengleichheit zugleich angemessen würdigen. „Ich lade alle interessierten Personen ein, sich die neuen Kriterien durchzulesen und ihre Arbeit im Bereich Chancengleichheit einzureichen", sagt Oberhammer.

Die Vizepräsidentin Franca Toffol fügt hinzu: „Diese Förderpreise sollen das Interesse der jungen Studentinnen und Studenten für Gender-Themen und die Chancengleichheit wecken, aber nicht nur um die Situation der Frau in den verschiedenen Lebensbereichen zu analisieren, sowie die eventuell daraus resultierenden Kritikpunkte, sondern auch um das kulturelle, soziale und politische Wachstum in unserem Land zu fördern."

„Die Forschungstätigkeit und die Ausarbeitung von wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit der Gleichstellung der Geschlechter befassen, können dazu beitragen, neue Ideen für die Förderungspolitk aufzuzeigen und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auszugleichen", ist der für Chancengleichheit zuständige Landesrat Roberto Bizzo überzeugt.

Die neuen Kriterien und alle weiteren Informationen sind auf der Homepage des Landesbeirates für Chancengleichheit und des Frauenbüros unter www.provinz.bz.it/chancengleichheit/finanzielle-foerderungen.asp abrufbar. Interessierte können sich auch direkt an das Frauenbüro, Dantestraße 11, in Bozen wenden. Auskünfte gibt es zudem telefonisch unter der Rufnummer 0471 416950 oder per E-Mail an frauenbuero@provinz.bz.it.

SAN

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