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Sonderfonds: "Mittel nur für institutionelle Aufgaben verwendet"

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen (18. Februar) Sitzung mit der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes bei der Überprüfung des Sonderfonds des Landeshauptmannes befasst. Nachfolgend geben wir die Stellungnahme der Landesregierung vollinhaltlich wieder:

"Die Landesregierung ist der Auffassung, dass bei dieser Überprüfung das Untersuchungsgeheimnis in keinster Weise eingehalten worden ist. Bereits mehrmals wurden in den regionalen und überregionalen Medien Berichte und Anschuldigungen gegen den Landeshauptmann vorgebracht, ohne dass der Betreffende davon überhaupt unterrichtet worden war. Dies stellt gerade jetzt in Wahlzeiten nicht nur die Tätigkeit des Landeshauptmannes, sondern die gesamte Landespolitik in ein schiefes Licht. Die Landesregierung ist selbstverständlich mit Kontrollen von Seiten des Rechnungshofes einverstanden, aber in der allgemein gültigen Form, d.h. unter Wahrung der gängigen Rechtsvorschriften.

Was die Gebarung des Sonderfonds als solchen anbelangt, stellt die Landesregierung fest: Der Repräsentationsfonds wird im Sinne der geltenden Gesetze in den so genannten effektiven Repräsentationsfonds und den Sonderfonds unterteilt. Während die Ausgaben des Repräsentationsfonds mit Rechnungen und Quittungen zu belegen sind, sieht das Gesetz aus dem Jahr 1994 für den Sonderfonds keine spezifischen Belege vor. Die Geldmittel stehen dem Landeshauptmann und den Regierungsmitgliedern für Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem institutionellem Auftrag zur Verfügung.

Seit seiner Einführung ist der Sonderfonds immer für Ausgaben in Ausübung der institutionellen Tätigkeit verwendet worden, worunter zum Teil auch Spenden und Unterstützungen an soziale, kulturelle oder gesellschaftliche Verbände und Vereine sowie Einzelpersonen, die in Bereichen des öffentlichen Interesses arbeiten, fallen. Der Südtiroler Landtag stellt jährlich mit Haushaltsgesetz die Mittel für diesen Sonderfonds bereit.

Wie allgemein bekannt, haben der Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung diese Geldmittel immer in Ausübung der institutionellen Tätigkeit ausgegeben. So wie es in den abgelaufenen Jahrzehnten üblich war, hat auch Landeshauptmann Durnwalder in seiner 24-jährigen Tätigkeit bei Empfängen, Einweihungen, Eröffnungen und Einladungen von Gästen in Ausübung seines Amtes Kosten übernommen oder Unterstützungen gewährt. Zu diesem Zweck wurden die entsprechenden Geldmittel jährlich vom Landtag genehmigt.

Die Südtiroler Landesregierung spricht deshalb Landeshauptmann Durnwalder ihre vollste Solidarität und Unterstützung aus und ersucht ihn, sich durch diese Aktionen nicht entmutigen zu lassen."

LPA

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