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Zweisprachige Beipackzettel: Neuerliche Intervention in Rom
LPA - Bei den zweisprachigen Beipackzetteln für die Medikamente in Südtirol bewegt sich etwas.Die ersten Strafen für die Missachtung dieser Bestimmungen sind bereits verhängt worden. Bei einem Treffen im Gesundheitsministerium in Rom, an dem hochrangige Vertreter des Pharma-Unternehmer-Verbandes teilgenommen haben, erhielt Gesundheitslandesrat Otto Saurer die Zusicherung, dass seit Ende Juli 2001 keine neuen Ermächtigungen für den Verkauf von Medikamenten ohne deutsche Beipackzettel ausgestellt worden sind.
Nachdem eine neue Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in Kraft getreten ist und von der Gesundheitspolizei NAS in einigen Apotheken Südtirols Kontrollen durchgeführt und dabei gegen mehrere Pharma-Unternehmen Strafen von über 10.000 Euro verhängt worden sind, hat sich die Lage in den Apotheken in Südtirol, was die zweisprachigen Beipackzettel betrifft, merklich verbessert. Trotzdem ist die Lage – so wird im Landesassessorat für Gesundheitswesen festgestellt - noch nicht zufriedenstellend und es sind vor allem einige kleinere Pharma-Unternehmen, welche die Pflicht der zweisprachigen Beipackzettel für die Medikamente in Südtirol noch immer nicht einhalten.
Daher hat gestern, am gestrigen Mittwoch, ein Treffen von Gesundheitslandesrat Otto Saurer und des Kammerabgeordneten Karl Zeller im Gesundheitsministerium in Rom stattgefunden. Bei diesem Treffen, an dem auch der Präsident des Verbandes der Pharma-Unternehmen, Gian Pietro Leoni, teilgenommen hat, wurde von Landesrat Saurer nochmals die vollständige Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht bei den Beipackzetteln in Südtirol eingefordert.
Aufgrund des neuen Textes der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut darf das Gesundheitsministerium seit 30. Juli 2001 keine neuen Ermächtigungen zum Verkauf von Medikamenten erteilen, falls nicht mit dem italienischen Beipackzettel auch gleichzeitig ein deutscher vorgelegt wird. Die zuständigen Beamten im Gesundheitsministerium haben beim Treffen in Rom erklärt, dass diese Vorschrift genauestens eingehalten wird und dass somit nur noch Medikamente, die vor Inkrafttreten der neuen Durchführungsbestimmung zugelassen wurden, ohne deutschen Beipackzettel sein können. Für diese Medikamente hatten die Produzenten bis Ende Jänner 2002 Zeit, sich der neuen Bestimmung anzupassen.
Die Vertreter der Pharma-Unternehmen haben versprochen, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und mit den in Südtirol dafür zuständigen Stellen alles versuchen werden, um auch die säumigen Unternehmen auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen, um eine baldmögliche Einhaltung der Vorschriften zu erreichen. Dazu wurde bereits für Dezember ein Termin für eine entsprechende Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium festgelegt.
Der Landesrat für das Gesundheitswesen Otto Saurer zeigt sich zuversichtlich, dass in den nächsten Monaten eine weitere Verbesserung der Lage eintreten wird und dass somit das Recht der Südtiroler auf zweisprachige Beipackzettel bei den Medikamenten baldmöglichst vollständig verwirklicht wird.VFms