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Jugendschutz am Arbeitsplatz - Info-Blatt
Die Landesabteilung Arbeit hat ein Info-Blatt zur Beschäftigung von Minderjährigen und Kindern herausgegeben. Für diese gelten nämlich besondere Bestimmungen für ein Arbeitsverhältnis, wie z.B. das Verbot der Nachtarbeit oder der Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche. Ebenfalls besteht ein Verbot zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten insbesondere in Zusammenhang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.
Wie die für das Arbeitswesen, die italienische Schule und italienische Berufsbildung zuständige Landesrätin, Luisa Gnecchi, betont, hat das Arbeitsinspektorat des Landes damit eine Informationslücke gefüllt. "Wer die Bildungspflicht nicht in der Schule, sondern über den Weg einer Lehre erfüllt oder wer als Jugendlicher während der schulfreien Zeit ein Arbeitsverhältnis eingeht, unterliegt einem ganz besonderen Schutz, der aufgrund seiner Situation als junger Mensch gerechtfertigt ist", unterstreicht Landesrätin Gnecchi.
Das Faltblatt kann beim Sekretariat der Abteilung Arbeit in der Leonardo-da-Vinci-Straße 7 in Bozen sowie bei allen Arbeitsämtern des Landes kostenlos bezogen werden.
VA
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