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Landesregierung: Zweisprachigkeit, Biolandwirtschaft und glutenfreie Nahrung

Südtirols Sprachnachweise sollen künftig in ganz Europa gültig sein. Eine heute (25. März) von der Landesregierung ernannte Gruppe von Experten wird die Schritte dorthin ausarbeiten. Ebenfalls entschieden hat die Landesregierung heute neue Richtlinien für die Bioproduktion sowie über die Unterstützung beim Kauf von glutenfreien Lebensmitteln.

Europaweite Gültigkeit der Sprachdiplome: Experten ernannt 

Die vom Land auf der Grundlage der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen ausgestellten Diplome sollen künftig europaweit anerkannt werden. "Damit dies der Fall ist, muss die Prüfung reformiert und an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen herangeführt werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Welche Schritte dafür gesetzt werden müssen, wird nun eine Expertengruppe aus drei Universitätsprofessoren gemeinsam mit dem zuständigen Landesamt für Kabinettsangelegenheiten definieren. Dieser wissenschaftliche Beirat ist heute von der Landesregierung ernannt worden und besteht aus Renata Zanin (Uni Bozen), Sabine Christine Stricker (Uni Trient) sowie Saverio Carpentieri (Uni Innsbruck).

Landwirtschaft: Neue Bio-Richtlinien

Die Landesregierung hat heute neue Richtlinien für die Produktion der biologischen bzw. ökologischen Landwirtschaft sowie für die Etikettierung der entsprechenden Produkte erlassen. "Diese Sparte gewinnt immer mehr an Bedeutung und die Konsumenten müssen sich darauf verlassen können, dass die Produktion und die Etikettierung nach klaren Regeln erfolgt und stetig überwacht wird", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

Glutenfreie Ernährung: Kostenloses Abgabe und webgestütztes System

Menschen, die glutenhaltige Nahrung nicht vertragen, werden vom Land finanziell unterstützt. "Glutenfreie Produkte sind meist teurer als normale, weil sie nicht in vergleichbaren Mengen hergestellt werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die finanzielle Unterstützung des Landes läuft dabei konkret über die kostenlose Abgabe von glutenfreien Nahrungsmitteln innerhalb bestimmter monatlicher Höchstgrenzen. 

"Diese Grenzen sind vom Alter des Patienten abhängig, nachdem auch der Nahrungsmittelkonsum etwa von Kleinkindern weit geringer ist als jener von Jugendlichen", erklärte heute der Landeshauptmann. Demnach beträgt die Höchstgrenze, innerhalb derer kostenlose Nahrungsmittel abgegeben werden, bei Kindern bis zu einem halben Jahr 45 Euro im Monat, bis zu einem Jahr 62 Euro, bis zu dreieinhalb Jahren 94 Euro und über zehn Jahren 140 Euro.

Damit die kostenlose Abgabe von Nahrungsmitteln künftig leichter fällt, hat die Landesregierung heute beschlossen, sie digital und über das Internet zu verwalten. Wann immer also ein Bezugsberechtigter von ihm gewählte Produkte bekommt, wird der Bezug im System verbucht. Gleichzeitig errechnet das System auch den monatlich noch ausständigen Restbetrag innerhalb der festgelegten Höchstgrenzen.

chr

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