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Beschlüsse der Landesregierung
Bei der heutigen Sitzung hat sich die Landesregierung offensichtlich mit vielen Verwaltungsthemen befaßt. Bei der anschließenden Pressekonferenz hat Landeshauptmann Dr. Durnwalder über folgende Punkte berichtet:
AnfechtungenGleich in drei Fällen will sich die Landesregierung auf eine endgültige Entscheidungsfindung beim Verfassungsgerichtshof einlassen:
Nach Meinung eines Bozner Richters verstößt das Landesgesetz über den sozialen Wohnbau gegen die Verfassung, und zwar in dem Punkt, bei dem es um die Festlegung des Mietzinses geht; seiner Auffassung nach sind die Rahmenrichtlinien des Staates nicht eingehalten, weshalb er diesen Passus zur Überprüfung an das Verfassungsgericht weitergeleitet hat. Die Landesregierung ist überzeugt, im Rahmen der Gesetze gehandelt zu haben und stellt sich deshalb dem Verfahren.
Im zweiten Fall geht es um die Zusammensetzung des Arbeitsvermittlungskomitees: diesbezüglich sieht eine staatliche Verordnung Dinge vor, die nach Meinung der Landesregierung in die Zuständigkeit des Landes fallen. Die Landesregierung hat entschieden, den Fall dem Verfassungsgericht zu unterbreiten.
Auch betreffend die Nicht-EU-Bürger sieht die Landesregierung die Zuständigkeit des Landes durch staatliche Bestimmungen verletzt: Sie ist überzeugt, daß für die Meldung der Nicht-EU-Bürger nicht das Regierungskommissariat zuständig ist, sondern das Arbeitsinspektorat des Landes; Gleiches gilt für die Führung des Registers der Nicht-EU-Bürger; ebenso ist sie überzeugt, daß die Nicht-EU-Bürger die Arbeitsverträge beim Arbeitsinspektorat unterzeichnen müssen und nicht bei einer staatlichen Stelle.
Vinschgauer Bahnlinie
Damit die Vinschgauer Bahn gemäß Plan gegen Ende des kommenden Jahres in Betrieb genommen werden kann, muß an der Instandsetzung der Trasse zügig weitergearbeitet werden und muß das nötige Rollmaterial angekauft werden. Die Landesregierung hat deshalb aus dem heurigen Haushalt weitere 29,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Gelder werden natürlich im Haushaltsplan 2003 zweckgebunden werden.
Hodonomastik-Probleme
Mit der Hodonomastik, also mit der Bezeichnung von Wegen, Plätzen usw., bzw. mit der Übersetzung bestimmter Straßen-Namen hat es vor einer längeren Weile in etlichen Gemeinden des Überetsch/Unterlandes Probleme gegeben. Die Landesregierung hat in der Folge eine siebenköpfige, paritätisch besetzte Kommission aus Fachleuten eingesetzt, die Richtlinien zur Lösung von derlei Problemen ausarbeiten soll. Diese Richtlinien liegen jetzt vor, aber: weil die Kommission in etlichen Punkten nicht zu einer einstimmigen Entscheidung gekommen ist, hat die Landesregierung heute folgendes beschlossen: die italienischen Vertreter in der besagten Kommission sollen einen Minderheitenbericht einbringen, damit man die genaue Begründung für die Nicht-Zustimmung erfahren kann, so daß die Landesregierung mit mehr Sicherheit eine Entscheidung treffen kann. Die so erarbeiteten Richtlinien sollen dann den Gemeinden unterbreitet werden, die sich bei ihren Entscheidungen danach richten müssen.
Der Landeshauptmann hat etliche Beispiele aufgezählt, bei denen es objektiv schwierig sein kann, eine entsprechende Übersetzung zu finden bzw. eine genaue Richtschnur festzulegen. Die Begriffe "Straße", "Platz" usw. müssen natürlich übersetzt werden; auch bei Daten und Titel gibt es keine Probleme, desgleichen wenn mit dem Namen ein Orts-Hinweis verbunden ist, z.B. Bahnhofsplatz. Schwieriger wird`s, wenn in der "Mühlgasse" schon seit "ewigen" Zeiten keine Mühle mehr steht, wenn diese Bezeichnung also zu einer Gebietsbezeichnung geworden ist.
Familienförderung
Schon vor Monaten hat die Landesregierung beschlossen, kinderreiche Familien überall dort, wo es geht, möglichst kräftig zu unterstützen. Heute ist ein Schritt in diesem Sinne gemacht worden, und zwar sind die Kriterien für die Gewährung von Studienstipendien abgeändert worden, so daß zum Teil erheblich höhere Beiträge möglich sind bzw. auch Familien zum Zuge kommen können, die bisher ausgeschlossen waren. Die wichtigsten Abänderungen betreffen die Freibeträge für die Ehepartner/Alleinerzieher (von 1960 auf 2000 € angehoben), die Freibeträge für zu Lasten lebende Kinder, für Behinderte und für Studierende außerhalb der Familie; die Freibeträge für zu Lasten lebende Kinder z.B. wurden folgendermaßen angehoben: von 1500 auf 1800 € fürs erste Kind, von 1900 auf 2600 € für das zweite Kind, von 2400 auf 3000 € für das dritte Kind, von 1700 auf 3300 € für jedes weitere Kind. Da im Hochschulbereich rund 3300 Stipendienbezieher zu erwarten sind (= rund 300 mehr als 2002/2003) und da durch die besagte Anhebung der Freibeträge die Stipendien zwischen 500 und 1000 € je Student steigen werden, ist mit einer zusätzlichen Ausgabe von 2,5 Mio. € zu rechnen.
Fahrradweg Auer-Montan-Truden
Der Fahrradweg von Auer über Montan in Richtung Fleimstal soll prinzipiell auf der Trasse der alten Fleimstaler Bahn gebaut werden. Leicht gesagt, aber nicht ganz so leicht zu verwirklichen, denn in den Zeiten, als die Trasse dem Staat und dann eine Weile niemandem so recht gehörte (der Übergang vom Staat aufs Land war angefochten worden), haben einige, die entlang der Trasse wohnen, die Situation ein wenig ausgenützt und haben entweder auf der Trasse direkt oder ganz dicht daneben irgend etwas aufgebaut. Schließlich ging die Trasse dann doch aufs Land über, das nun den ersehnten Fahrradweg darauf bauen will. Heute konnte die Landesregierung das Projekt genehmigen, das so aussieht: zum Großteil folgt der Weg der Bahntrasse, für die "verbauten" Stellen wurden Ausweichstellen gefunden. – Die Bauleitpläne der drei betroffenen Gemeinden werden umgehend entsprechend dem Projekt abgeändert. Die Realisierung des Fahrradweges hängt von der Finanzlage ab.
"Fall Algund"
"Längere Zeit", so der Landeshauptmann, hat sich die Landesregierung heute mit dem "Fall Algund" befaßt und hat folgendes beschlossen: Nachdem die Landesregierung seinerzeit provisorisch die Arbeitseinstellung an verschiedenen Bauten verfügt hat, mußte die Landesregierung jetzt eine vorerst endgültige Entscheidung treffen, die aufgrund der momentanen Rechtslage nur heißen kann: Entzug der Baulizenz. Der Landeshauptmann hat dazu auch eine einfache Erklärung gegeben: Die Gemeinde hat in den in Frage kommenden Fällen nicht nur eine
Kubaturumwidmung innerhalb der berühmten 300-Meter-Streifen genehmigt, sondern auch eine Verlegung. "Die Umwidmung ist möglich, aber nicht die Verlegung", so Dr. Durnwalder.
Zwei Straßenbauprojekte
Die Straße von Ulten hinüber nach Proveis am Nonsberg ist im ersten Teilstück noch immer nicht ausgebaut, das heißt das Teilstück von der Abzweigung von der Ultnerstraße hinauf nach Maraunberg ist steil, eng und kurvenreich. Heute hat die Landesregierung das Projekt für den Ausbau dieses Teils genehmigt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6,1 Mio. Euro.
Auf 10,1 Mio. Euro wird der Ausbau der Straße von St. Peter nach Prettau im Ahrntal zu stehen kommen; das Teilstück, das im Sommer immer wieder durch Muren verlegt und im Winter durch Lawinen unterbrochen wird, wird verkehrssicher ausgebaut.
VA